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Kartellamt lässt Korvetten-Konsortium vom Haken

Veröffentlicht am 19.07.2017, 16:32
© Reuters. German Defence Minister von der Leyen visits the German corvettes squadron based in Rostock
TKAG
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Düsseldorf (Reuters) - Die milliardenschweren Pläne zur Beschaffung von fünf Korvetten für die Bundeswehr haben eine wichtige Hürde genommen.

© Reuters. German Defence Minister von der Leyen visits the German corvettes squadron based in Rostock

Gegen das erweiterte Konsortium zum Bau der Korvetten rund um Thyssenkrupp (DE:TKAG) hätten sich nach vorläufiger Bewertung keine Anhaltspunkte "für einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellverbot" ergeben, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch. Die Behörde werde kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung der German Naval Yards (GNY) einleiten. Sprecher von GNY, Thyssenkrupp und des Verteidigungsministeriums begrüßten die Erklärung des Kartellamts. "Wir werden nun gemeinsam mit unseren Partnern die Verhandlungen zum Beschaffungsvertrag fortführen", sagte der Thyssenkrupp-Sprecher.

Das Tauziehen um den Milliarden-Auftrag dauert bereits seit langem an. Das Korvetten-Geschäft mit einem Volumen von knapp zwei Milliarden Euro war in schweres Wasser geraten, weil Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Vertrag nicht ausschreiben ließ, sondern freihändig an die Hersteller der ersten fünf Exemplare dieses Schiffstyps vergeben wollte. Dies sind die Werften von Thyssenkrupp und Lürssen. Die Werft German Naval Yards blieb damit außen vor. Sie rügte das Vorgehen erfolgreich vor den Vergabekammern des Bundes. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist dazu außerdem noch ein vom Verteidigungsministerium angestoßenes Verfahren anhängig.

In einem Mediationsverfahren einigte sich das bestehende Konsortium aus Lürssen und Thyssenkrupp schließlich mit dem Rivalen. GNY soll nun Teil des Konsortiums werden. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten untersucht, ob das nun aus drei Teilnehmern bestehende Konsortium gegen das Kartellverbot verstößt. Nach Gesprächen mit den Firmen brachte das Kartellamt nun keine gravierenden Einwände vor.

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