Die Hauptversammlung der NorCom steht unmittelbar vor der Tür und die Tagesordnungspunkte haben es in sich. Auf der diesjährigen Hauptversammlung stimmen die Aktionäre der NorCom AG über einen Formwechsel in die Rechtsform einer KGaA ab. Die Begründung lautet, man wolle sich damit gegen eine mögliche Übernahme schützen. Laut Management fordern Kunden und Projektpartner des Unternehmens Sicherheit, dass kein Konkurrent einsteigt und die Produkte annektiert. Ob das wirklich stimmt, ist fraglich!
Was ist schlecht an einem Übernahmeangebot?
Das vom Management skizzierte Szenario einer feindlichen Übernahme hört sich wahrlich erschreckend und böse an, ist es aber nicht. Grundsätzlich ist ein Übernahmeangebot aus Sicht der Anteilseigner immer „freundlich“, denn es eröffnet die Möglichkeit, die Anteile zu einem höheren Preis als dem aktuellen Börsenkurs zu verkaufen. Ein Übernahmeangebot befeuert den Aktienkurs und hebt den bis dahin verborgenen wahren Wert des Unternehmens. Im Anschluss an das Übernahmeangebot haben es die Aktionäre selber in der Hand, wie sie damit umgehen.
Sind die Argumente des Managements überhaupt nachvollziehbar?
Bleibt nur noch die angebliche Forderung von Kunden und Projektpartnern nach Sicherheit, dass kein Konkurrent einsteigt und die Produkte annektiert. Die Forderung ist an sich nachvollziehbar – die Schlussfolgerung des Managements ist jedoch falsch. Das Management schlägt mit dem Rechtsformwechsel eine Maßnahme vor, welche die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre einschränkt und damit für Investoren das Investment in die Aktie weniger lukrativ macht, was wiederum den Aktienkurs drückt.
Anstatt dem Kapitalmarkt reaktiv und schädigend gegenüberzutreten, könnte das Management proaktiv durch Roadshows und Investorenkonferenzen die Attraktivität eines Investments in das Unternehmen erhöhen und im Zuge dessen den Kunden und Projektpartnern Minderheitsbeteiligungen anbieten. Diese müssen auch nicht an dem gesamten Unternehmen sein, sondern können an den jeweiligen Produkten „DaSense“ und „EAGLE“ erfolgen, welche passend dazu schon in eigene Tochtergesellschaften ausgegliedert sind.
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Ein Beitrag von Johannes Weber.