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WDHLG-OECD-Vorschläge - Internetfirmen sollen mehr Steuern in großen Ländern zahlen

Veröffentlicht am 09.10.2019, 15:02
© Reuters.  WDHLG-OECD-Vorschläge - Internetfirmen sollen mehr Steuern in großen Ländern zahlen
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(Präzisiert Überschrift)

Paris/Berlin, 09. Okt (Reuters) - Die Industriestaaten-Organisation OECD hat Vorschläge für eine Reform der internationalen Besteuerung von Großkonzernen vorgelegt. Sie würden dazu führen, dass Regierungen mehr Möglichkeiten bekämen, vor allem von Internetfirmen mehr Steuern zu bekommen. Dies würde zulasten von Steueroasen und Niedrigsteuerländern wie Irland gehen. Die Details für eine genaue Formel zur Berechnung, welches Land welchen Anteil am Steueraufkommen zusteht, muss allerdings noch ausgehandelt werden. Nächste Woche treffen sich die Finanzminister der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer in Washington. Dann dürfte deutlich werden, wie stark die Unterstützung für die Vorschläge der OECD ausfällt. Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire begrüßte die Vorschläge bereits als "sehr gut".

Hintergrund sind die legalen, aber oft kritisierten Praktiken großer Unternehmen, vor allem der amerikanischen Internet-Riesen wie Google GOOGL.O und Facebook FB.O , die häufig Niedrigsteuerländer nutzen. Dort buchen sie ihre Gewinne, obwohl die Kunden eigentlich in anderen Staaten sind. Mehr als 130 Länder haben die OECD deswegen um Reformvorschläge gebeten. Denn der Druck nimmt zu: Länder wie Frankreich haben bereits eigene Digitalsteuern eingeführt, was die USA heftig kritisieren. OECD-Generalsekretär Angel Gurria sagte, wenn es 2020 keine globale Lösung gebe, würden immer mehr Länder eigene Wege gehen. "Wir dürfen das nicht zulassen."

Laut OECD würden die meisten Länder bei einer Reform einige Prozentpunkte mehr von der Unternehmensbesteuerung abbekommen - vor allem große Länder mit vielen Konsumenten wie die USA oder Frankreich. Die Regierungen in diesen Ländern sollen mehr Zugriffsrechte auf die Steuern der Konzerne bekommen, wenn es "signifikante" Kundenaktivitäten dort gebe. Das soll bei großen und international agierenden Firmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro angewendet werden. Betroffen sein könnten auch Händler, die in bestimmten Märkten Produkte durch Vertriebskanäle verkaufen, die ihnen teilweise nicht selbst gehören.

Unabhängig von den jetzigen Vorschlägen wird momentan an einer Mindestbesteuerung von Unternehmen gearbeitet. Auch hier soll es nächstes Jahr eine politische Verständigung geben.

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