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OLG Hamm weist Klage von Adlon-Investor gegen Versicherung ab

Veröffentlicht am 28.03.2022, 13:44
© Reuters.

HAMM (dpa-AFX) - Nach dem Landgericht Dortmund hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Schadenersatzklage des Hotel-Adlon-Investors Anno August Jagdfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe abgewiesen. Seit Jahren streiten sich der Aachener Unternehmer und die Versicherung mit Sitz in Dortmund.

Der Investor wirft der Versicherung eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und fordert eine Milliarden-Entschädigung sowie Schmerzensgeld über mindestens 100 000 Euro. Das OLG aber sieht dafür keine Belege und wies die Klage am Montag ab. Die Richter in Hamm ließen keine Berufung zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Dagegen kann Jagdfeld noch Beschwerde einlegen (Az.: 2 O 387/14).

Der Investor hatte für den Wiederaufbau des Hotels einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligt hatte. Als es später zu Unstimmigkeiten und Ärger kam, hatte sich eine Anlegerschutzgemeinschaft gegründet, deren Sprecher dem Investor fortan öffentlich schwere Vorwürfe machte. Für ein "etwaiges schädigendes Verhalten" eines Rechtsanwalts sei die Versicherung nicht verantwortlich, urteilten die Richter in Hamm. Der Rechtsanwalt selbst ist inzwischen gestorben. Die Signal-Iduna-Gruppe hatte die Anschuldigungen von Anfang an zurückgewiesen.

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