WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit mit einem Zulieferer könnte die Produktion bei Volkswagen (XETRA:VOW3) noch für Wochen beeinträchtigen. Die juristische Auseinandersetzung um fehlende Getriebeteile geht am Landgericht Braunschweig erst am 31. August weiter - dann in einer mündlichen Verhandlung. Auslöser ist der Widerspruch des Zulieferers gegen eine einstweilige Verfügung, mit der VW (XETRA:VOW3) die Wiederaufnahme der Belieferung erzwingen will.
Gegen eine Schwesterfirma dieses Zulieferers, die für VW Sitzbezüge herstellt, habe der Autobauer schon in der vergangenen Woche einen wirksamen Vollstreckungstitel erwirkt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Bei dem Getriebeteil-Zulieferer sei das aber anders. VW leidet massiv unter dem Ausfall in seiner Teilekette: Das Passat-Werk in Emden hat schon Kurzarbeit angemeldet. Auch in Wolfsburg, Kassel und Zwickau droht Stillstand. Betroffen von den Getriebeengpässen ist der Golf, Deutschlands meistverkauftes Auto. Die VW-Zulieferer wollten sich am Donnerstag nicht äußern. Fraglich ist, was den Streit zwischen Deutschlands größtem Konzern und den kleinen mittelständischen Partner derart eskalieren ließ. Die Engpässe drohen Teile der Produktion beim Modell Golf zu lähmen.