💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

ROUNDUP: Experten wenden sich gegen Routerzwang beim Internet-Zugang

Veröffentlicht am 06.11.2013, 13:01
Aktualisiert 06.11.2013, 13:04
BERLIN (dpa-AFX) - Internet-Provider sollten nach Ansicht von Experten ihren Kunden nicht vorschreiben dürfen, mit welchem Gerät sie sich ins Netz einwählen. Bei einer schriftlichen Anhörung der Bundesnetzagentur, die am Mittwoch auslief, zeichnete sich eine klare Mehrheit der Experten-Stimmen gegen den sogenannten Routerzwang ab.

Dabei wandten sich nicht nur 19 Hersteller von Netzwerk-Endgeräten in einer gemeinsamen Erklärung gegen ein vom Provider zwangsweise bereitgestelltes Gerät, sondern auch Organisationen wie der Chaos Computer Club, die Free Software Foundation Europe sowie der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung.

Die Bundesnetzagentur hatte im Januar 2013 den Stein selbst ins Rollen gebracht. Nach einer längeren internen Prüfung kam die Behörde zu dem Schluss, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Koppelung eines Internet-Vertrags mit einem bestimmten Router habe. Die Netzbetreiber seien nicht verpflichtet, ihren Kunden die Zugangskennungen und Passwörter zu nennen, damit sie Router ihrer Wahl anschließen können. Diese Bewertung ist allerdings umstritten.

Mit einem Routerzwang würden die Nutzer in Verhaltensmuster aus Zeiten vor der Liberalisierung des Kommunikationsmarktes zurückgeworfen, kritisierte der Chaos Computer Club. Zwangsweise vorgeschriebene Endgeräte, die obendrein vom Netzwerkzugangsanbieter kontrolliert und gewartet werden, würden den Nutzer der Hoheit des Teilnehmers über sein privates Netz berauben. 'Letztlich kann der Nutzer eines privaten Netzes dann nicht mehr ausschließen, dass Dritte sich Zugang zum eigenen Netz verschaffen'. Vor dem Hintergrund der Abhör-Affäre um die NSA sei das Vertrauen der Bürger ohnehin schon nachhaltig erschüttert. 'Es wäre fatal, wenn sich diese Unsicherheit bis in die eigenen vier Wände ausdehnen würde. Der fernkontrollierte Router ist geeignet, genau diesen Unsicherheiten und Ängsten weitere Nahrung zu geben.'

Auch die Free Software Foundation Europe wandte sich gegen den Zwang, einen bestimmten Router verwenden zu müssen: 'Die Abhängigkeit von Herstellern sorgt für die Errichtung von geschlossenen Systemen. Diese sind besonders anfällig für Angriffe aus dem Internet, da sie seltener mit Sicherheitsupdates versorgt werden und nicht auf langfristigen Support ausgelegt sind.'

Unter den Providern in Deutschland geben bislang die Deutsche Telekom und 1&1 die Einwahldaten ohne Nachfrage heraus. Bei Anbietern wie Vodafone und Telefónica ist die Herausgabe dagegen auf bestimmte Profi-Tarife beschränkt oder muss von den Kunden verlangt werden. Kabel-Anbieter, die nicht der Regulierung der Bundesnetzagentur unterliegen, setzen in der Regel eigene und festkonfigurierte Router ein. Die Befürworter des Routerzwangs versprechen sich davon geringere Kosten bei der Kundenbetreuung, weil manche Anwender mit der Einrichtung des eigenen Routers technisch überfordert seien./chd/DP/kja

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.