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ROUNDUP: Google und Springer vereinbaren Zusammenarbeit bei Werbevermarktung

Veröffentlicht am 04.11.2013, 11:55
Aktualisiert 04.11.2013, 12:04
HAMBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Google und der Online-Werbevermarkter des Medienkonzerns Axel Springer haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Es geht um die automatisierte Vermarktung digitaler Werbeflächen, wie Google am Montag in Hamburg mitteilte. Axel Springer Media Impact (ASMI) bündelt die Vermarktung der deutschen Medienangebote der Axel Springer AG und gehört damit zu den größten crossmedialen Vermarktern Deutschlands.

Der Mitteilung zufolge wird ASMI vom kommenden Jahr an die Echtzeit-Vermarktung von Bereichen seiner Werbeplätze über die Google-Plattform Doubleclick AdExchange ermöglichen. Die Display- und Textanzeigen von Google würden dann auf den von Springer vermarkteten Websites und Mobilfunk-Angeboten erscheinen. Auf dem Online-Marktplatz werden Werbetreibende und Website-Betreiber ähnlich wie bei einer traditionellen Börse miteinander verbunden.

Mit der auf mehrere Jahre angelegten Partnerschaft erweitern Google und Axel Springer ihre langjährige Zusammenarbeit in der Werbevermarktung. Dass die Vermarktung redaktioneller Angebote von Verlagen im Internet und mobil noch stärker zunehme, sei das erklärte Ziel der vielfältigen Partnerschaften von Google mit Medienunternehmen, sagte Philipp Justus, Managing Director von Google in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 'Die neue Vereinbarung mit der Vermarktungstochter von Axel Springer stellt dabei einen Meilenstein dar.' Google sei zuversichtlich, dass dieser Partnerschaft weitere mit anderen Medienhäusern folgen werden.

Peter Würtenberger, Chief Marketing Officer der Axel Springer AG, erklärte, die Google AdExchange biete dem Verlag die Möglichkeit, Standardwerbeplätze noch effektiver zu vermarkten. 'Unsere Premium-Werbeplätze werden auch in Zukunft ausschließlich über unsere eigenen Verkaufsstrukturen an Kunden und Agenturen vermarktet.' Ein Verlags-Sprecher betonte, die grundsätzlichen Interessensgegensätze beim Leistungsschutzrecht und dem EU-Kartellverfahren um eine mögliche Benachteiligung von Verlagsinhalten durch Google würden durch die aktuelle Vereinbarung nicht aufgelöst./chd/DP/stb

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