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ROUNDUP: Meereswindpark lahmt nach rätselhaftem Defekt

Veröffentlicht am 03.09.2014, 12:17
Aktualisiert 03.09.2014, 12:18
ROUNDUP: Meereswindpark lahmt nach rätselhaftem Defekt
ABBN
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BORKUM/LEHRTE (dpa-AFX) - Der größte deutsche Meereswindpark kommt nach einer Pannenserie nicht in Schwung. Im Windpark Bard Offshore 1

- 100 Kilometer vor der Nordseeküste - stehen die 80 Windräder seit

Monaten still und liefern keinen Strom ans Festland. Im März hatte ein Schwelbrand eine zentrale Anlage des Windparks beschädigt. Danach plagten Probleme mit Überspannungen das Kabelnetz und führten schließlich zur Abschaltung. Die Fehlersuche sollte im August abgeschlossen sein, doch noch immer liegt keine genaue Analyse vor. Der Netzbetreiber Tennet rechnet erst zum Monatsende mit dem Abschluss der Reparaturen und der Wiederinbetriebnahme.

Was genau die Ursache der Systemabschaltungen war, lassen Tennet und der Windparkbetreiber Ocean Breeze sowie der Elektronikkonzern ABB (FSE:ABJ) F:ABBN seit Wochen von einer Task Force prüfen. Nach mehreren Tests und Studien will sich Tennet derzeit aber noch nicht zu einem Ergebnis äußern. "Wir warten ab, bis wir ganz klare Aussagen haben", sagte Tennet-Sprecher Mathias Fischer am Mittwoch.

Sicher ist bislang nur, dass Oberschwingungen zu Schwankungen im Netz geführt haben. Nach Betreiberangaben wurde dadurch ein Filter an der Umspannstation Borwin 1 von Tennet überlastet. Die Reparatur soll Ende September abgeschlossen sein.

Umspann- oder Konverterstationen sind die Herzstücke eines Offshore-Windparks. Auf diesen Bohrinsel ähnlichen Plattformen wird die von den Windrädern erzeugte Wechselspannung in Gleichstrom umgewandelt und durch Seekabel zum Festland geleitet.

Unklar ist bislang auch, wie viel der Ausfall der Anlagen und die Reparatur kosten und wer letztlich für den Schaden aufkommt. Laut Energiewirtschaftsgesetz bekommt ein Windparkbetreiber den Schaden ersetzt, der ihm durch eine Netzunterbrechung entsteht. Das könnten nach Schätzungen knapp zwei Millionen Euro pro Tag sein, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt. Ausgenommen sind nur Schäden, die der Betreiber selbst verursacht hat. "Hierfür gibt es bislang keine Hinweise", heißt es bei Ocean Breeze.tb

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