💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

ROUNDUP: Prokon entschuldigt sich bei Anlegern - Insolvenz ungewiss

Veröffentlicht am 17.01.2014, 11:55

ITZEHOE (dpa-AFX) - Die von Insolvenz bedrohte Windanlagen-Firma Prokon hat sich bei ihren Anlegern entschuldigt und Fehler eingeräumt. 'Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10.01.2014 angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten', heißt es in einem Schreiben des Geschäftsführenden Gesellschafters Carsten Rodbertus, auf der Internet-Seite des Unternehmens. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte am Vortag wegen dieses Schreibens eine einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, seine Anleger unangemessen unter Druck zu setzen.

'Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen', heißt es in dem Schreiben weiter. Rodbertus appellierte erneut an seine Anleger, auf eine Kündigung zu verzichten oder eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. Er brauche Zeit, um die Genussrechte und das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen. Es sei im Interesse aller Anleger, eine Insolvenz zu verhindern.

Zudem teilte Rodbertus mit, die gekündigten Genussrechte seien möglicherweise in einem Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen gegen Prokon zu bewerten. Da auch keine weiteren fälligen Forderungen anderer Gläubiger wie Banken, Lieferanten oder Sozialversicherungen bestünden, läge in diesem Fall keine Insolvenz vor und das Gericht müsste einen Insolvenzantrag ablehnen. Zur Überprüfung dieser Frage seien Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Unternehmen Prokon investiert in erneuerbare Energien und finanziert sich fast ausschließlich über Genussrechte. Bei mehr als 75 000 Anlegern hat Prokon rund 1,4 Milliarden Euro eingesammelt. Bislang zahlte das Unternehmen den Anlegern regelmäßig bis zu acht Prozent Zinsen. Weil viele Anleger ihre Genussrechte gekündigt haben, ist das Unternehmen jedoch in einer Liquiditätsklemme.

Das Unternehmen hatte bis zum kommenden Montag von seinen Anlegern eine Erklärung gefordert, dass sie ihr Kapital nicht abziehen. Andernfalls müsse ein Insolvenzantrag gestellt werden. Gegenwärtig sind 227 Millionen von 1,4 Milliarden Euro Genusskapital gekündigt, weit mehr als die von dem Unternehmen für vertretbar gehaltenen fünf Prozent./egi/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.