ULM (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Ermittlungen gegen Verantwortliche der Pharmafirma Ratiopharm wegen umstrittener Zahlungen an niedergelassene Ärzte eingestellt. Das Unternehmen hatte diese am Umsatz verschriebener Medikamente beteiligt, was die Mediziner aber nicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeldet hatten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft über Jahre wegen Betruges durch Unterlassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangener Jahr allerdings entschieden, dass den Beteiligten solcher sogenannten Kick-Back-Zahlungen angesichts der aktuellen Gesetzeslage kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun die letzten Ermittlungsverfahren gegen acht Ratiopharm-Verantwortliche und eine Außendienstmitarbeiterin eingestellt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Zeitweise waren rund 3.500 Verfahren wegen dieser umstrittenen Zahlungen gelaufen, die meisten richteten sich gegen niedergelassene Mediziner und Außendienstmitarbeiter. In Verfahren in Ulm und Hamburg wurden drei Ärzte und ein Außendienstler auch verurteilt, die Urteile hatten allerdings keinen Bestand. Das Landgericht Hamburg hatte den Vorwurf der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit bestätigt gesehen, diese Auffassung kassierte der BGH aber.
Die Ulmer Staatsanwaltschaft hatte sich in ihren Ermittlungen dagegen auf den Betrugsvorwurf gestützt. Ihrer Auffassung nach hätten die Mediziner die Einnahmen aus den Umsatzbeteiligungen der KV melden müssen, damit sie hätten verrechnet werden können.
Jedoch hatte auch die Staatsanwaltschaft Zweifel: Die Ermittlungen in dieser Sache hatte sie 2005 schon einmal eingestellt, weil sie diese Vertriebsmethoden nach geltendem Recht als nicht strafbar eingestuft hatte. Nach der Beschwerde eines Bürgers nahm sie die Untersuchungen aber wieder auf.
Ratiopharm hatte stets zurückgewiesen, dass das System strafrechtlich problematisch sein könnte. Am Mittwoch war zunächst keine Stellungnahme des in Ulm ansässigen Unternehmens zu bekommen./mcs/DP/stw
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangener Jahr allerdings entschieden, dass den Beteiligten solcher sogenannten Kick-Back-Zahlungen angesichts der aktuellen Gesetzeslage kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun die letzten Ermittlungsverfahren gegen acht Ratiopharm-Verantwortliche und eine Außendienstmitarbeiterin eingestellt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Zeitweise waren rund 3.500 Verfahren wegen dieser umstrittenen Zahlungen gelaufen, die meisten richteten sich gegen niedergelassene Mediziner und Außendienstmitarbeiter. In Verfahren in Ulm und Hamburg wurden drei Ärzte und ein Außendienstler auch verurteilt, die Urteile hatten allerdings keinen Bestand. Das Landgericht Hamburg hatte den Vorwurf der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit bestätigt gesehen, diese Auffassung kassierte der BGH aber.
Die Ulmer Staatsanwaltschaft hatte sich in ihren Ermittlungen dagegen auf den Betrugsvorwurf gestützt. Ihrer Auffassung nach hätten die Mediziner die Einnahmen aus den Umsatzbeteiligungen der KV melden müssen, damit sie hätten verrechnet werden können.
Jedoch hatte auch die Staatsanwaltschaft Zweifel: Die Ermittlungen in dieser Sache hatte sie 2005 schon einmal eingestellt, weil sie diese Vertriebsmethoden nach geltendem Recht als nicht strafbar eingestuft hatte. Nach der Beschwerde eines Bürgers nahm sie die Untersuchungen aber wieder auf.
Ratiopharm hatte stets zurückgewiesen, dass das System strafrechtlich problematisch sein könnte. Am Mittwoch war zunächst keine Stellungnahme des in Ulm ansässigen Unternehmens zu bekommen./mcs/DP/stw