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ROUNDUP/Verband: EU will Fluggastrechte aushebeln

Veröffentlicht am 29.08.2013, 15:35
BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante Neuregelung der Fluggastrechte in Europa wird nach Ansicht von Kritikern zulasten der Passagiere gehen. Bei Verspätungen von Flügen bekämen sie seltener eine Entschädigung. Außerdem könnten Fluggesellschaften dann häufiger als bisher mit Hinweis auf 'außergewöhnliche Umstände' eine Ausgleichszahlung verweigern, bemängelte der europäische Fahrgast-Dachverband European Passengers' Federation (EPF) am Donnerstag.

'Setzen sich die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung mit ihren Änderungen durch, gehen rund 72 Prozent der Passagiere, die derzeit Entschädigungen fordern können, künftig leer aus', sagte EPF-Vorstandsmitglied Josef Schneider in Berlin. Die neuen Fluggastrechte können frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten. Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem im März vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Das seit 2004 geltende Recht soll damit ergänzt werden.

Neu ist etwa, dass die EU-weiten Garantien nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge gelten sollen. Wer mit mehr als fünf Stunden Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, erhält Entschädigung von bis zu 600 Euro. Zudem darf ein Kunde auch dann seinen Rückflug nutzen, wenn er den Hinflug verfallen ließ.

Die EPF hält die von der EU-Kommission vorgeschlagene Unterscheidung von inner- und außereuropäischen Flügen und die neuen Verspätungsregeln für problematisch. So hätten Passagiere derzeit bereits nach drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung, nach den EU-Plänen künftig erst nach fünf Stunden. Bei Langstreckenflügen über das EU-Gebiet hinaus sollen Airlines sogar erst nach neun bis zwölf Stunden zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sein.

Besonders kritisch beurteilt die EPF geplante Ausnahmen. So sollen künftig technische Defekte an Flugzeugen als 'außergewöhnliche Umstände' gelten. Sie wären dann ein Grund, keinen Ausgleich zahlen zu müssen. Bislang gehören sie zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft./brd/DP/jha

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