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Sparkassen ändern Satzung - HSH kann länger im Haftungssystem bleiben

Veröffentlicht am 18.06.2018, 17:49
© Reuters.  Sparkassen ändern Satzung - HSH kann länger im Haftungssystem bleiben

Berlin (Reuters) - Die Sparkassen haben vor allem für die HSH Nordbank die Satzung ihres Sicherungssystems geändert, um einen weiteren Baustein zur Privatisierung der Landesbank zu legen.

"Die Änderung kann für die HSH Nordbank Anwendung finden, um einen nahtlosen Übergang in das Sicherungssystem des privaten Bankgewerbes zu ermöglichen", teilte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zum Beschluss seiner Mitgliederversammlung am Montag mit. Die Frage der Haftungseinrichtung bleibt aber dennoch einer der offenen Knackpunkte, bis der Verkauf der HSH an Finanzinvestoren wie Cerberus und J.C. Flowers für eine Milliarde Euro über die Bühne gehen kann. Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die Bank auf Druck der EU Ende Februar veräußern.

Wegen der Privatisierung als erste Landesbank muss die HSH die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe eigentlich nach zwei Jahren verlassen. Nun könnte sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängern. Die Bank soll in die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) wechseln. Das Problem: Hier haben neue Mitglieder in den ersten drei Jahren nur einen begrenzten Schutz von 250.000 Euro je Anleger. Experten halten dies für unzureichend. Eine Doppelmitgliedschaft in beiden so unterschiedlichen Haftungsverbünden hält der BdB allerdings für nicht praktikabel.

Derzeit sprechen die Beteiligten darüber, wie der Übergang technisch geregelt werden kann. Der BdB betonte, man prüfe den Aufnahmeantrag der HSH und rechne mit einer Entscheidung dazu nicht vor Jahresende. Damit der HSH-Deal in Kraft treten kann, müssen noch die Europäische Zentralbank und die EU-Kommission grünes Licht geben. Die HSH selbst erwartet dieses sogenannte "Closing" für das dritte, spätestens für das vierte Quartal.

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