💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Staatsanwaltschaft klagt Mitarbeiter von Heckler & Koch an

Veröffentlicht am 05.11.2015, 14:26
Aktualisiert 05.11.2015, 14:29
© Reuters.  Staatsanwaltschaft klagt Mitarbeiter von Heckler & Koch an

Berlin, 05. Nov (Reuters) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen sechs Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Heckler & Koch erhoben. Sie sollen gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 an 16 Lieferungen von Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen zu sein. Diese sollen mit Kenntnis der Beschuldigten in mexikanische Bundesstaaten geliefert worden sein, "die nicht von den deutschen Exportgenehmigungen umfasst waren", erklärte Staatsanwältin Claudia Krauth.

Heckler & Koch zufolge handelt es sich um G36-Sturmgewehre. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge 2012 eine externe Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse seien den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt worden. Man erwarte, "dass die Sach- und Rechtslage durch ein unabhängiges Gericht nun abschließend geklärt wird", hieß es in einer Stellungnahme.

Oppositionspolitiker forderten die Bundesregierung auf, alle Waffenexporte von Heckler & Koch sofort zu stoppen. "Und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müssen endlich auch auf Beamte in den Ministerien und Behörden ausgeweitet werden, die in die fragwürdigen Exporte verstrickt waren", sagte der Rüstungsexperte der Linken-Bundestagsfraktion, Jan van Aken.

Die Anklage richtet sich gegen einen vormals für das Unternehmen in Mexiko tätigen Verkaufsrepräsentanten, gegen eine Vertriebsmitarbeiterin, zwei ehemalige Vertriebsleiter sowie gegen zwei ehemalige Geschäftsführer. Gegen weitere 17 Personen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Fall liegt nun beim Landgericht Stuttgart, dass über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.