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Steinhoff: Blick in die „Support Letters“!

Veröffentlicht am 11.07.2018, 11:59
Aktualisiert 11.07.2018, 12:01
Steinhoff: Blick in die „Support Letters“!
SNHJ
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Bekanntlich läuft bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) eine Frist: Bei den sogenannten „Support Letters“ wurde einer Verlängerung bis zum 20. Juli von einem großen Teil der Gläubiger zugestimmt. In diesen „Support Letters“ haben sich diverse Gläubiger sinngemäß darauf festgelegt, auf Maßnahmen zu verzichten, die Steinhoff in die Insolvenz treiben. Vor diesem Hintergrund ist ein Blick in besagte „Support Letters“ auf der Internetseite von Steinhoff interessant. Was steht da eigentlich an Details drin? Zum Beispiel dies: Die Frist läuft demnach bis zum 20. Juli einschließlich, was ja nicht unwichtig sein könnte – wenn es um eine Verhandlung auf den letzten Drücker sozusagen geht.

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Und dann wird klargestellt, dass es um die beiden Steinhoff-Töchter „Steinhoff Europe AG“ (kurz SEAG) sowie die „Steinhoff Finance Holding GmbH“ geht – denn diese sind die bedeutenden Schuldner innerhalb der Steinhoff-Gruppe. Die Zustimmung wurde wohl auch deshalb erreicht, weil die beiden Töchter an ihre Gläubiger laut Support Letters 0,15% des Nominalwertes der Forderungen zahlen – aber nur, sofern diese der Verlängerung der Frist zugestimmt haben. Das hat ein Großteil ja laut Steinhoff getan. Nun gilt es also – kann Steinhoff vor Ablauf der Frist eine Einigung mit den Gläubigern erzielen?

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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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