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Steinhoff: Der Unterschied zwischen notwendig und hinreichend!

Veröffentlicht am 11.08.2018, 09:39
Aktualisiert 11.08.2018, 09:41
© Reuters.  Steinhoff: Der Unterschied zwischen notwendig und hinreichend!
SNHJ
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Bei der Aktie Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) zeigte sich in den vorigen Handelstagen ein durchaus bereits bekanntes Phänomen. Bei ausbleibenden Neuigkeiten zeigte die Notierung eine eher abbröckelnde Tendenz. Das hatten wir z.B. Ende Juli schon einmal gesehen. Damals gab es dann aber eine tendenziell gute Nachricht – und der Kurs der Aktie sprang nach oben. Damals hatte die Einigung von Steinhoff bzw. von Steinhoff-Tochterunternehmen mit hohen Schulden mit diversen Gläubigern den Kurs beflügelt. Diese entsprechenden sogenannten „lock-up agreements“ waren zuletzt auch mit wichtigen Gläubigern der Tochter Hemisphere International abgeschlossen worden.

Steinhoff: Notwendig, aber noch nicht hinreichend?

Damit erhalten diese Töchter (und damit letztlich auch Steinhoff) gewissermaßen Luft zum Atmen, da z.B. eine Refinanzierung durchgeführt werden soll (Fälligkeit soll da bei 3 Jahren liegen vom Zeitpunkt der Implementierung an). Diese Maßnahmen sehen zwar tendenziell gut aus – aber ob das reicht, damit es bei Steinhoff gut weitergehen kann, ist weiter offen. Mit anderen Worten: Die gemeldeten Maßnahmen mögen zwar notwendig gewesen sein, aber noch nicht hinreichend für ein erfolgreiches Fortbestehen des Konzerns und damit auch der Aktie. Insofern wird es interessant sein, was es von Steinhoff demnächst noch an Neuigkeiten zum Thema Restrukturierung geben wird.

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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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