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Stromsperre wird beim BGH verhandelt

Veröffentlicht am 10.12.2013, 16:50
Aktualisiert 10.12.2013, 16:52
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wann dürfen Energieversorger säumigen Kunden den Strom abstellen? Das will der Bundesgerichtshof (BGH) ab Mittwoch prüfen. Ein RWE -Kunde hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen seines Anbieters 2008 die Stromrechnung für seinen Schreibwarenladen nicht bezahlt.

Über 1300 Euro betrug der Rückstand. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Der Schreibwarenhändler klagte. Er will feststellen lassen, dass die Sperre rechtswidrig war. RWE habe sich nicht an den vereinbarten Tarif gehalten, sondern den Strompreis einfach erhöht, sagte der 57-jährige Kläger, der anonym bleiben will, der Nachrichtenagentur dpa. Das habe mit der Anpassung von Preisen nichts zu tun. 'Ich erhoffe mir vom BGH die grundsätzliche Klärung der Frage, ob ein Energieversorger den einmal vereinbarten Tarif einseitig ändern und dies per Stromsperre durchsetzen darf', sagte der Kläger.

Stromversorger dürfen laut Gesetz ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom abstellen. Zuvor müssen sie ihren Kunden abgemahnt und die Sperrung angedroht haben. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein. Die Bundesnetzagentur hat ermittelt, dass es über 300 000 Stromsperren im Jahr 2011 gegeben hat. Im Schnitt wurde eine Sperre bei einem Rückstand von 120 Euro angedroht. Es sei jedoch keineswegs so, dass einem Kunden sofort bei Zahlungsverzug der Strom abgestellt werde, sagte ein RWE-Sprecher.

Die Vorinstanzen hatten RWE recht gegeben. Der Kunde hätte nur die Preiserhöhung einbehalten dürfen und den Rest der Rechnung zahlen müssen, hieß es. Die Sperre sei daher rechtens gewesen.

'Die Sperrung hat meinem Laden dauerhaft geschadet', sagt der Fachhändler. Erst nach zwei Wochen habe er per einstweiliger Anordnung erreicht, dass der Strom wieder angestellt wird. Solange hätten seine Kunden vor verschlossener Tür gestanden. Auch der Internethandel sei nur unter erheblichen Mühen möglich gewesen.

Dem Kläger geht es nach eigenen Worten nicht nur um die Klärung finanzieller Fragen. Allein die Prozesskosten seien höher gewesen als die umstrittene RWE-Rechnung. Er will, dass Kunden Preiserhöhungen ihrer Stromversorger aus Angst vor Abschaltungen künftig nicht mehr einfach hinnehmen müssen. Zur Verhandlung in Karlsruhe will er dennoch nicht persönlich erscheinen. Ob der BGH sein Urteil noch am selben Tag verkünden wird, ist noch nicht bekannt./din/DP/jha

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