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Tesla hat nicht alle Auflagen für Fabrik erfüllt - Land: zulässig

Veröffentlicht am 03.05.2022, 18:15
Aktualisiert 03.05.2022, 18:30
© Reuters.
TSLA
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GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Der US-Elektroautobauer Tesla (NASDAQ:TSLA) hat in der neuen Fabrik in Grünheide bei Berlin bisher nicht alle Auflagen für die Genehmigung erfüllt - das ist nach Angaben der Brandenburger Landesregierung aber zulässig. "Da die Anlage in Teilschritten in Betrieb genommen wird, wurden Auflagen für die jeweils in Betrieb zu nehmenden Anlagenteile sukzessiv erfüllt", teilte das Brandenburger Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit.

"Alle Auflagen, die der Sicherstellung eines Anlagenbetriebs ohne unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit und die Umwelt dienen, werden erfüllt." Dazu zählten vor allem sicherheitstechnische Expertenkontrollen und Anforderungen zum Schutz vor Störfällen. Die erste E-Auto-Fabrik von Tesla in Europa war im März eröffnet worden.

Tesla hat beim Immissionsschutz und der Überwachung gefährlicher Abfälle den Angaben zufolge bisher 16 von 18 Auflagen erfüllt. Bei den zwei offenen Auflagen handle es sich um ausstehende Unterlagen, sagte Ministeriumssprecherin Frauke Zelt. Vom 9. Mai bis 20. Mai ist eine größer angelegte Prüfung geplant, die Erstrevision. "Das ist notwendig, da zahlreiche Auflagen erst überprüft werden können, wenn sich eine Anlage tatsächlich in Betrieb befindet", sagte Zelt.

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