KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Supermarktkette Rewe hätte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs eine Rabattaktion nicht vorzeitig abbrechen dürfen. Die Karlsruher Richter gaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung Recht. Rewe hatte seinen Kunden im Frühjahr 2011 versprochen, dass sie bei Vorlage eines Heftes mit Treuepunkten und einem geringen Aufpreis ein Messer der Marke Zwilling bekommen. Der Ansturm auf die Messer war aber so groß, dass Rewe die Rabattaktion zwei Monate früher als geplant abbrach. Der BGH urteilte nun, dies sei eine 'Irreführung' der Verbraucher gewesen. (Az. I ZR 175/12)./hot/DP/kja