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US-Justizministerium will UBS vor Gericht ziehen

Veröffentlicht am 08.11.2018, 12:26
Aktualisiert 08.11.2018, 12:31
© Reuters.  US-Justizministerium will UBS vor Gericht ziehen
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New York/Zürich (Reuters) - Der jahrelange Streit zwischen der UBS (SIX:UBSG) und dem US-Justizministerium DOJ um Wertpapier-Geschäfte am amerikanischen Immobilienmarkt geht vor Gericht: Die größte Schweizer Bank erklärte, sie erwarte noch am Donnerstag eine Zivilklage des DOJ.

Dabei gehe es unter anderem um die Ausgabe und den Verkauf hypothekenbesicherter Wertpapieren vor der Finanzkrise. Nach Einschätzung der Bank werde die US-Behörde dabei auf eine Geldbuße dringen, deren Höhe zunächst offen blieb. Die UBS, die Vergleichsangebote der Amerikaner bislang ausgeschlagen hatte, sieht dem Zivilprozess zuversichtlich entgegen. "Die Forderungen des DOJ werden nicht von Fakten oder dem Gesetz gestützt", erklärte die Bank. Sie werde die Klage anfechten und sei darauf vorbereitet, ihre Position vor Gericht zu vertreten.

Hintergrund sind umstrittene Wertpapiergeschäfte aus den Jahren 2006 und 2007. Zwar hat die UBS selbst keine umfangreichen Kredite im überhitzten US-Immobilienmarkt vergeben. Nach Angaben der Bank waren es zwischen 2006 und 2008 1,5 Milliarden Dollar. Allerdings hat die UBS - wie viele andere Banken auch - solche Hypotheken gebündelt und weiterverkauft. Die US-Behörden sehen es als erwiesen an, dass die Institute damit maßgeblich zur weltweiten Finanzkrise beitrugen. Als der Markt 2008 und 2009 abstürzte, wurden die komplexen Wertpapiere auf einen Schlag so gut wie wertlos. Das US-Justizministerium hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Vergleiche mit anderen Großbanken geschlossen und auch milliardenschwere Strafzahlungen verhängt. Dazu zählen etwa die Deutsche Bank (DE:DBKGn), Credit Suisse (SIX:CSGN), die US-Institute Citigroup (NYSE:C), JPMorgan (NYSE:JPM), sowie die britischen Geldhäuser Royal Bank of Scotland und HSBC.

VORBILD BARCLAYS - BRITISCHE BANK BEZAHLTE LETZTLICH WENIGER

Die UBS folgt mit ihrem Vorgehen nun dem Beispiel der britischen Bank Barclays (LON:BARC). Sie hatte das Vergleichsangebot des US-Justizministeriums zunächst ausgeschlagen. Daraufhin hat dieses gegen die Bank geklagt. Im März schließlich konnten sich die beiden Seiten doch noch einigen: Barclays bezahlte zwei Milliarden Dollar und damit deutlich weniger, als zunächst von der US-Regierung gefordert.

Auch die UBS konnte sich bisher nicht mit dem DOJ einigen. Die Höhe einer Strafzahlung sei schwer abschätzbar, erklärten die Experten der Zürcher Kantonalbank. Sie schätzen, dass die Bank mehr als die Hälfte ihrer Rückstellungen für Altlasten von knapp 1,2 Milliarden Franken für den Fall reserviert hat. Die Bank macht dazu keine Angaben. An der Börse legte die UBS-Aktie am Donnerstag rund ein Prozent zu.

Für die Schweizer Großbank ist der Streit in den USA nicht der einzige große Rechtsfall, der das Institut auf Trab hält. Aktuell läuft in Paris ein Gerichtsprozess wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche, der bis kommende Woche dauern soll. Die UBS, ihre französische Tochter und sechs Manager werden in dem Verfahren beschuldigt, zwischen 2004 und 2012 Tausenden Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Der französische Staat fordert dabei als Zivilpartei Schadenersatz von 1,6 Milliarden Euro - eine Summe, die nach Ansicht der UBS ungerechtfertigt ist. Im schlimmsten Fall droht den Schweizern in Frankreich eine Buße von bis zu fünf Milliarden Euro und den Bankern eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Analysten von Kepler Cheuvreux schätzen, dass die Strafen für beide Fälle gemeinsam bei 5,33 Milliarden Franken liegen könnten, während UBS dafür Vorsorgen von 1,8 Milliarden Franken gebildet habe. Die UBS macht zu Einzelfällen keine Angaben.

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