Frankfurt (Reuters) - Volkswagen (DE:VOWG) hat im Streit um einen Sonderprüfer im Dieselskandal eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten.
Die zuständigen Richter lehnten in einem Beschluss vom 20. Dezember den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte. VW hatte in Karlsruhe beantragt, dass der wegen des Dieselskandals eingesetzte Sonderprüfer nicht tätig werden dürfe, solange über die Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden sei. Zur Verfassungsbeschwerde selbst äußerte sich das Gericht zunächst nicht. Die Richter der 4. Kammer des Ersten Senats erklärten lediglich, dass "die erhobene Verfassungsbeschwerde weder von vorneherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet" sei.
Das Oberlandesgericht Celle hatte Anfang November auf Antrag der Aktionärsvereinigung DSW die Einsetzung eine Sonderprüfers verfügt. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen.
Volkswagen sieht durch den Einsatz des Sonderermittler seine Grundrechte verletzt. Zudem habe das Unternehmen selbst bereits erhebliche Aufklärungsarbeit geleistet, erklärte ein Konzernsprecher am Freitag. Er verwies auf die Untersuchung durch die von VW beauftragte Kanzlei Jones Day und das von den US-Behörden veröffentlichte Statement of Facts, in dem der Konzern den Abgasbetrug einräumt. Entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung hält der Autobauer den Bericht von Jones Day unter Verschluss.
Den Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab, weil der Konzern nicht ausreichend dargelegt habe, dass ihm schwere Nachteile entstehen, wenn keine einstweilige Verfügung erlassen wird. Zudem sei die Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt worden, hieß es in der vom Gericht veröffentlichten Begründung.