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Wissen: 2 wichtige Arten von Spekulationsgewinnen

Veröffentlicht am 18.06.2018, 19:22
© Reuters.  Wissen: 2 wichtige Arten von Spekulationsgewinnen

Spekulationsgewinne sind Erlöse aus Geschäften, die dem Anschein nach nur deshalb getätigt zu werden, um durch die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Erlös durch den Wiederverkauf von bestimmten Werten einen Gewinn zu erzielen. Spekulationsgewinne sind dabei in vollem Umfang steuerpflichtig und um genau zu wissen, wann und welche steuerlichen Belastungen auf einen zu kommen, ist es von Bedeutung, sich die zwei häufigsten Formen der Spekulationsgewinne genauer anzuschauen.

Spekulationsgewinne im Zusammenhang mit Wertpapieren

Besonders häufig finden Spekulationsgeschäfte natürlich an der Börse statt, wo steigende und fallende Kurse längst zum Paradies für diejenigen sind, die mit ihrem Geld spielen und spekulieren möchten. Bis zum Ende des Jahres 2008 gab es noch die so genannte Spekulationsfrist. Damals galt die Regel, dass Gewinne aus Wertpapiergeschäften nur dann als Spekulationsgewinne angesehen werden, wenn die Wertpapiere weniger als zwölf Monate im Besitz des Anlegers waren, bevor er sie wiederverkauft hat. Sobald man Wertpapiere länger als ein Jahr behielt, konnte man sie jederzeit verkaufen, ohne die Gewinne versteuern zu müssen. Seit dem 1. Januar 2009 wurde diese Spekulationsfrist allerdings abgeschafft, sodass seit diesem Zeitpunkt alle Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuert werde müssen. Der Begriff Spekulationsgewinne besteht immer noch, auch wenn es keine entsprechenden Abgrenzungen mehr gibt. Versteuert werden die Gewinne dabei mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Auf die so ermittelte Steuer wird dann noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und bei einer entsprechenden Zugehörigkeit die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9%) berechnet. Wer heute noch Wertpapiere besitzt, die vor 2009 gekauft wurden, kann diese auch heute noch steuerfrei veräußern.

Spekulationsgewinne beim Verkauf eines erworbenen Hauses

Vielen nicht bewusst ist die Tatsache, dass auch der Verkauf eines Hauses als Spekulationsgeschäft angesehen werden kann und dann zum Versteuern der entsprechend erzielten Spekulationsgewinne führt. Immobilien zählen als Wirtschaftsgut und demnach treffen auch hier die Regelungen des § 23 EstG zu, nach denen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig sind. Bei der gewinnbringenden Veräußerung eines Hauses wird von der Spekulationssteuer gesprochen.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer beim Hausverkauf?

Die Spekulationssteuer wird ausschließlich auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf des Gebäudes erzielt wird. Hierfür muss man sich einen Überblick verschaffen über den tatsächlich erzielten Gewinn. Hierbei kann man nicht nur die Anschaffungskosten vom Verkaufserlös abziehen, sondern auch sämtliche Kosten für Verschönerungen und Renovierungen. Was dann als Ergebnis übrigbleibt, ist der Spekulationsgewinn, den man dann mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss. Demnach geht ein beträchtlicher Teil des Gewinns verloren, weshalb man versuchen sollte, einen Verkauf so durchzuführen, dass keine Steuer anfällt.

Spekulationsgewinne beim Hausverkauf vermeiden

Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen, unter denen man die beim Verkauf eines Hauses erzielten Erlöse nicht versteuern muss, weil sie nicht als Spekulationsgewinne gewertet werden. Das gilt vor allem dann, wenn man das Haus selber bewohnt hat und zwar im Jahr der Veräußerung und zwei Jahre davor. Wer ein Haus also erst im dritten Jahr nach der Anschaffung verkauft und bis dahin selber in dem Haus wohnte, braucht keine Spekulationssteuer zu befürchten. Diese Fristen gelten auch, wenn das Haus von kindergeldberechtigten Kindern bewohnt wurde. Unabhängig vom eigenen Bewohnen eines Hauses, kann jedes Gebäude nach Ablauf von zehn Jahren verkauft werden. Die so genannte 10-Jahres-Grenze startet mit der Beurkundung des Kaufvertrages.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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