BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland hat Ärger mit Brüssel wegen Regeln zur Entsorgung von Elektrogeräten und zur Erstattung der Mehrwertsteuer. Die EU-Kommission leitete am Donnerstag die nächste Stufe in einem Verfahren wegen Verletzung der europäischen Verträge ein, weil Deutschland neue Vorgaben zur Sammlung von Elektroschrott noch nicht umgesetzt hat. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, die europäischen Regeln in nationales Recht zu übertragen.
Den neuen Regeln zufolge können Verbraucher in Europa kleine Mengen Elektroschrott in größeren Geschäften abgeben. Dies soll dafür sorgen, dass wertvolle Stoffe wie Gold, Silber oder Kupfer wiederverwertet werden können.
Wegen Regelungen zur Erstattung von Mehrwertsteuer verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Nach deutschem Recht müssen Steuerpflichtige, die außerhalb der EU wohnen, Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer selbst unterschreiben, erläutert die Behörde. Wer in Deutschland ansässig ist, kann Dritten eine Vollmacht geben. Dies diskriminiere Menschen oder Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern. Reisende aus Ländern außerhalb der EU können unter bestimmten Bedingungen die Mehrwertsteuer beim Einkauf in Europa erstatten lassen.mb