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ROUNDUP/Gesetzentwurf für ElterngeldPlus: Arbeitgeber müssen flexibler werden

Veröffentlicht am 13.10.2014, 16:16
ROUNDUP/Gesetzentwurf für ElterngeldPlus: Arbeitgeber müssen flexibler werden

BERLIN (dpa-AFX) - Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) für das neue ElterngeldPlus ist bei Verbänden und Sachverständigen auf breite Zustimmung gestoßen. Die Ministerin will mit dem Gesetz weitere Anreize für eine ausgewogene Aufteilung der Kindererziehung zwischen Männern und Frauen schaffen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bemängelte allerdings die neue Regelung. Sie verlange von den Arbeitgebern ein Übermaß an Flexibilität, weil Arbeitnehmer künftig pro Kind nicht nur wie bisher zwei, sondern drei Erziehungspausen einlegen könnten. "Es ist nicht akzeptabel, dass immer mehr individuelle Ansprüche für Arbeitnehmer auf Gestaltung ihrer Arbeitszeit geschaffen werden und die betrieblichen Belange immer weniger berücksichtigt werden", kritisierte die BDA in einer Stellungnahme, die am Montag im Familienausschuss des Bundestages besprochen wurde.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten das Gesetz. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass die Gesetzeslage durch die geplante Neuerung noch komplexer werde. Dies werde einen höheren Beratungsaufwand in den Elterngeldstellen zur Folge haben.

Die Familienverbände kritisierten zudem, getrennt lebende Eltern, die sich für ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, würden in dem Gesetzentwurf benachteiligt. In diesem Punkt könnte jedoch vielleicht noch einmal nachgebessert werden. Eine Sprecherin des Familienministeriums sagte dazu: "Es wird derzeit von der Bundesregierung geprüft, wie der Kreis der Begünstigten zielgenau erweitert werden kann."

Bisher erhält ein Elternteil maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Der Betrag richtet sich nach dem vorher erzielten Einkommen. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt 14 Monate lang Elterngeld beziehen.

Das neue ElterngeldPlus soll Vater und Mutter die Möglichkeit eröffnen, die Leistung auf einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu "strecken", wenn sie in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Das heißt, sie erhalten neben ihrem Gehalt weiter Geld vom Staat - und zwar in halber Höhe, dafür aber doppelt so lange. Außerdem wird das ElterngeldPlus noch vier Monate länger gezahlt, wenn Vater und Mutter in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus.

Das "alte" Elterngeld soll parallel weiter existieren. Eltern müssen sich dann künftig entscheiden, welche der beiden Varianten sie wollen. Es soll auch möglich sein, beide Formen zu kombinieren. So kann beispielsweise eine Mutter neun Monate lang volles Elterngeld und anschließend für drei Monate ElterngeldPlus beziehen.

Einige Gutachter und Verbandsfunktionäre erklärten, für einige Eltern werde es sehr schwierig sein, die Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus zu erfüllen. So sei es beispielsweise für Alleinerziehende, die bei der Versorgung eines Kleinkindes im Alltag keine Unterstützung vom anderen Elternteil erhielten, kaum möglich, 25 Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch seien viele Arbeitgeber bei der Vereinbarung der Wochenarbeitszeit dafür nicht flexibel genug.

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Franziska Brantner, kritisierte das Vorhaben: "Das ElterngeldPlus von Frau Schwesig geht nur den halben Weg zur echten Wahlfreiheit für Eltern. Es erkennt zwar endlich Teilzeit an, macht aber keinerlei Unterschied, ob nun auf eine halbe Stelle reduziert wird oder nur um eine Stunde pro Tag." Besser wäre aus Brantners Sicht ein noch flexibleres Modell.kr

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