NVDA Q3 Earnings: Warum unser KI-Modell der Nvidia-Aktie treu bleibtMehr erfahren

EU startet CO2-Grenzsteuer: Auswirkungen auf die Metallmärkte

Veröffentlicht am 18.09.2023, 09:33
MAL
-

Die Einführung umfasst mehrere Phasen – in der im Oktober startenden Testphase erwarten die betroffenen Branchen nur geringe Auswirkungen, weil die Steuer noch gar nicht erhoben wird. Ab Oktober müssen Unternehmen, die Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel und Wasserstoff in die EU importieren, die CO2-Emissionen melden, die bei der Herstellung dieser Güter entstehen. 2026 startet dann die eigentliche CO2-Abgabe.

Carbon (ETR:SGCG) Border Adjustment Mechanism: Steuer wird ab 2026 erhoben

Betroffen sind vor allem Importe aus der Türkei, China und Russland. Keine Grenzsteuer fällt für Importe aus Ländern an, die selbst eine CO2-Steuer in der in der EU geltenden Höhe erheben. Dies könnte mittelfristig insbesondere der Ukraine zugute kommen, die ihre Emissionspolitik an jene der EU anpasst. Möglich ist auch, dass das vom Krieg betroffene Land noch Vergünstigungen erhält.

Die Verordnung jedenfalls ermöglicht Ausnahmen für Importe aus Ländern, die sich unvorhergesehenen Situationen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur gegenübersehen. Ein Beamter der Europäischen Kommission sagte gegenüber Reuters, dies werde "zu gegebener Zeit geprüft".

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) will die EU die CO2-Emissionen reduzieren. Die Steuer soll Produzenten in anderen Ländern zur Verringerung von Emissionen bewegen. Das CBAM wird das Emissionshandelssystem (ETS) der EU ergänzen, das bereits seit 2005 in Kraft ist.

Die Übergangsphase dient auch zur Entwicklung von ausgereiften Abläufen bei der Erhebung. Importeure sind verpflichtet, die "importierten Emissionen" an die EU zu melden. Dabei sind die Unternehmen auf Angaben der Exporteure angewiesen. Zunächst gilt: Importeure können den CO2-Fußabdruck von Waren zunächst anhand von Standardwerten berechnen, wenn keine präzisen Daten übermittelt werden.

In diesem Punkt gibt es jedoch große Sorgen heimischer Produzenten. Ioana Petcu, Beraterin des Branchenverbands Eurelectric etwa warnt, dass die es ohne reale Emissionsdaten nicht möglich sein werde, die kohlenstoffintensivsten Produzenten steuerlich zu sanktionieren.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Adolfo Aiello, stellvertretender Generaldirektor der Stahllobby Eurofer: "Die Übergangsphase muss genutzt werden, um Schlupflöcher zu schließen und strengere Regeln zur Bekämpfung von Umgehungen festzulegen".

Klar ist schon jetzt: Je näher die tatsächliche Erhebung der Steuer rückt, desto größer werden die Bedenken europäischer Produzenten.

Auswirkungen auf Aluminium und Stahl

Zu den Auswirkungen dürften steigende Preise gehören. Auf dem Aluminiummarkt sind Russland, die Türkei, China, die Vereinigten Arabischen Emirate und Indien wichtige Bezugsquellen für die EU. Die höchsten Emissionen pro Einheit fallen dabei in China und Indien an. Norwegen und Island – 2022 größter und drittgrößter Exporteur von Aluminium in die EU – fallen allerdings nicht unter den CBAM.

Doch die Unterteilung nach Exportland ist nur bedingt aussagekräftig. Über die direkten Emissionen von Aluminiumhütten entscheidet maßgeblich, ob der benötigte Strom aus dem Netz kommt oder selbst erzeugt wird. Letzteres geht mit deutlich höheren Emissionen einher. Die Importkosten chinesischer Aluminiumprodukte in die EU könnten durch CBAM um rund 17 % steigen, schätzte die ING (AS:INGA) im Frühjahr.

Der Generalsekretär der China Iron and Steel Association, Jiang Wei, hält Preissteigerungen bei chinesischem Stahl im Bereich von 4-6 % für möglich.

Der chinesische Stahlhersteller Baowu Steel Group sieht große Herausforderungen durch die Grenzabgabe. "Neunzig Prozent des Stahls werden im Hochofen- und Sauerstoffofen-basierten Prozess hergestellt, der kapitalintensiv ist und enorme Investitionen und Zeit für technologische Modifikationen erfordert".

Im Stahlsektor ist der Unterschied zwischen der Emissionsintensität verschiedener Produzenten geringer als bei Aluminium. Die Auswirkungen des CABM werden deshalb absehbar geringer sein. Die ING schätzt, dass sich die Importkosten der EU um 8 % erhöhen könnten.

Aktuelle Kommentare

Bitte warten, der nächste Artikel wird geladen ...
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.