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Insiderkäufe als positives Zeichen

Veröffentlicht am 08.03.2023, 11:40
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32
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Wenn unternehmensnahe Personen von börsengehandelten Aktiengesellschaften Wertpapiere kaufen, sollte man genau hinsehen.



Die sogenannten „Directors Dealings“ oder Insidergeschäfte unterliegen einer Meldepflicht sowohl bei der eigenen Gesellschaft als auch bei der Bafin. Kaufen Aufsichtsräte, Vorstände oder Führungskräfte sich Aktien, so ist dies positiv. Denn die Aktien werden ja gekauft, um damit Gewinne einzufahren. Dies gilt vor allem dann, wenn direkt und mit dem eigenen Geld gekauft wurde. Es zeigt, dass der Käufer von der Gesellschaft und dessen Fortkommen überzeugt ist. Es ist zwar keine Garantie, dass die Aktienkurse nach oben gehen, jedoch lohnt sich ein genauerer Blick. Vielleicht haben mehrere Insider gekauft oder ein Insider wiederholt. Auch Insiderverkäufe können Rückschlüsse zulassen. Dabei ist aber genau zu beobachten, warum verkauft wurde und wieviel.

Ein Beispiel eines Unternehmens, bei dem es Insiderkäufe gab, ist Fury Gold Mines (NYSE:FURY). Die Gesellschaft besitzt drei Liegenschaften in Quebec und in Nunavut. Im Jahr 2022 haben Insider fast eine halbe Million US-Dollar für Aktienkäufe hingelegt, am meisten dabei CEO Tim Clark. Clark besitzt nun insgesamt 500.000 Aktien, damit 0,4 Prozent aller ausstehenden Aktien. Doch waren es hier sicher nicht nur die Insiderkäufe, sondern auch die erfreulichen Meldungen, die für einen starken Aktienkurs sorgen. Das Eau Claire Projekt in Quebec überzeugt mit einer sehr guten vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung und hervorragenden Bohrergebnissen (bis gut 22 Gramm Gold je Tonne Gestein). Weitere Engagements von Fury Gold Mines scheinen ebenfalls unter einem guten Stern zu stehen.

Auch bei Sibanye-Stillwater (JO:SSWJ) gab es aktuell einen Aktienkauf durch den CEO und Executive Director Neal Froneman (274.000 Aktien). Der Konzern Sibanye-Stillwater produziert Gold, Platin, Palladium und Rhodium sowie weitere Rohstoffe. Auch im Bereich der Batteriemetalle und beim Recycling ist die Gesellschaft aktiv.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

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