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Geldpolitische Beschlüsse

Veröffentlicht am 12.03.2020, 14:30

12. März 2020

Auf der heutigen Sitzung hat der EZB-Rat ein umfangreiches geldpolitisches Maßnahmenpaket beschlossen:

1) Es werden vorübergehend zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG) durchgeführt, um für das Finanzsystem des Euro-Währungsgebiets unmittelbar Liquiditätsunterstützung zur Verfügung zu stellen. Obwohl der EZB-Rat keine wesentlichen Anzeichen für Spannungen an den Geldmärkten oder für Liquiditätsengpässe im Bankensystem sieht, werden diese Geschäfte einen wirksamen Sicherungsmechanismus bilden, sofern erforderlich. Sie werden als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität. Durch die LRG wird Liquidität zu günstigen Bedingungen bereitgestellt, um den Zeitraum bis zum GLRG-III-Geschäft im Juni 2020 zu überbrücken.

2) Was die GLRG III betrifft, werden im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 deutlich günstigere Bedingungen für alle in diesem Zeitraum ausstehenden GLRG-III-Geschäfte gelten. Diese Geschäfte werden die Kreditvergabe an jene stützen, die am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Der Zinssatz für diese GLRG-III-Geschäfte wird im gesamten genannten Zeitraum 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems liegen. Bei Geschäftspartnern, die das Volumen ihrer Kreditvergabe aufrechterhalten, wird der Zinssatz für diese Geschäfte niedriger sein. Im Zeitraum bis Juni 2021 kann er bis zu 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität liegen. Darüber hinaus wird der Höchstbetrag, der von Geschäftspartnern von nun an bei GLRG-III-Geschäften insgesamt aufgenommen werden kann, auf 50 % ihres Bestands an anrechenbaren Krediten zum 28. Februar 2019 erhöht. In diesem Zusammenhang wird der EZB-Rat die Ausschüsse des Eurosystems damit beauftragen, Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten zu untersuchen, sodass sichergestellt ist, dass Geschäftspartner die Refinanzierungsunterstützung weiterhin voll in Anspruch nehmen können.

3) Bis zum Ende des Jahres wird vorübergehend ein Rahmen zusätzlicher Nettoankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 120 Mrd € eingerichtet, mit dem ein starker Beitrag der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors gewährleistet wird. In Verbindung mit dem bestehenden Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) wird dies in Zeiten erhöhter Unsicherheit günstige Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft unterstützen.

Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die Nettoankäufe von Vermögenswerten so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.

4) Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

5) Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere werden weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder angelegt und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Weitere Einzelheiten zu den genauen Bedingungen der neuen Geschäfte werden heute Nachmittag um 15:30 Uhr MEZ in separaten Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Die Präsidentin der EZB wird die Überlegungen, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen, heute um 14:30 Uhr MEZ auf einer Pressekonferenz erläutern.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: media@ecb.europa.eu
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