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Verbraucherschutz bei Karten- und Onlinezahlung soll besser werden

Veröffentlicht am 08.02.2017, 14:13
Aktualisiert 08.02.2017, 14:20
© Reuters.  Verbraucherschutz bei Karten- und Onlinezahlung soll besser werden

BERLIN (dpa-AFX) - Wer etwa mit Kreditkarte im Laden einkauft oder online etwas bezahlt, soll künftig von mehr Sicherheit und weniger Kosten profitieren. Händler sollen ab 2018 in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf zu Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Die Regelung gelte europaweit - sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.

Zugleich soll der Schutz von Verbrauchern bei Internetkäufen per Kreditkarte oder beim Online-Banking erhöht werden. So müssen Kunden sich mit künftig mindestens zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen - etwa mit einer Karte und einer Transaktionsnummer (TAN). Eine solche "starke Kundenauthentifizierung" müssten Zahlungsdienstleister für risikoreiche Zahlungen verlangen.

Das soll die Sicherheit erhöhen, schmälert Kritikern zufolge aber auch die Bequemlichkeit digitaler Anwendungen. Nach dem gemeinsamen Gesetzesentwurf von Finanz- und Justizministerium wird auch das bisher vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht gesetzlich verankert. Verbraucher könnten sich Lastschriften weiter ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Auch dies gelte in Zukunft europaweit.

Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte, "die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg". Insbesondere im Schadensfall bekämen Verbraucher mehr Rechte. Nach den Worten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) werden Verbraucher künftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren belastet und in die Irre geführt. Die Reglungen sollen von 2018 an gelten.

Mit den Gesetzesplänen wird auch der Zahlungsverkehr in der EU weiter für Nicht-Banken geöffnet. Künftig sollen Kunden auch Zahlungen über Drittdienste auslösen können - etwa, wenn sie im Online-Shop eines Händlers eingekauft haben. Diese Dienstleister übermitteln - meist via Internet - Daten zwischen Kunden und Banken ohne Kundengelder zu besitzen. Banken und Sparkassen müssen regulierten Dienstleistern Zugang zu den geführten Kontodaten ihrer Kunden gewähren. Dafür müssen diese Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantien vorweisen und dafür sorgen, dass Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind.

Die Kreditwirtschaft verweist auf den Aufwand unter anderem durch die Drittanbietern kostenlos einzurichtenden Bankenschnittstellen oder die Bearbeitung möglicher Regressansprüche. Andererseits böten sich auch für Banken und Sparkassen neue Marktchancen.

Für nicht autorisierte Zahlungen sollen Verbraucher grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro haften statt bisher 150 Euro. Auch werden den Angaben zufolge die Mindestanforderungen an die Beweislast von Zahlungsdienstleistern zugunsten der Verbraucher erhöht: Dienstleister müssten unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Bei Fehlüberweisungen müsse auch der Zahlungsdienstleister des Empfängers dabei mitwirken, dass dem Verbraucher fehlerhaft überwiesenes Geld zurückerstattet werde.

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