UBS hält an Verkaufsempfehlung für BT Group-Aktien aufgrund von Prozessrisiken fest

EditorAhmed Abdulazez Abdulkadir
Veröffentlicht am 05.12.2024, 18:54
BT
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Am Donnerstag bekräftigte UBS ihre Verkaufsempfehlung und das Kursziel von 1,15 GBP für die BT Group Plc. (BT/A:LN) (NYSE:BT) und verwies dabei auf potenzielle Prozessrisiken als Grund zur Besorgnis. Die Aktie wird derzeit bei 1,58 US-Dollar mit einem KGV von 7,44 gehandelt. Eine Analyse von InvestingPro deutet darauf hin, dass die Aktie fair bewertet ist. Das Telekommunikationsunternehmen ist derzeit in eine Sammelklage verwickelt, die Schadensersatz von bis zu 1,3 Milliarden GBP für angebliche historische Überpreise bei reinen Sprachanschlüssen fordert.

Das Competition Appeals Tribunal (CAT) hielt im März 2024 eine Anhörung zu dem Fall ab, wobei ein Urteil für das erste Quartal 2025 erwartet wird. Eine frühere Untersuchung der Preisgestaltung von BT durch Ofcom, die britische Kommunikationsaufsichtsbehörde, hat die Unsicherheit bezüglich der potenziellen Haftung des Unternehmens weiter erhöht. Trotz dieser Herausforderungen zeigen Daten von InvestingPro, dass BT eine GUTE Gesamtbewertung der finanziellen Gesundheit von 2,63 aufweist, mit besonders starken Werten bei den Rentabilitätskennzahlen.

Laut UBS könnte der Ausgang der Klage die Marktkapitalisierung der BT Group erheblich beeinflussen, da der geforderte Schadensersatz etwa 8,4% ihres Wertes entspricht. Die Investmentbank deutet an, dass der Aktienkurs von BT das Risiko der Klage nicht vollständig widerspiegelt, räumt aber ein, dass ein negatives Ergebnis die Aufmerksamkeit auf weitere anhängige Rechtsstreitigkeiten lenken könnte.

Darüber hinaus sieht sich BT mit einer weiteren Forderung von etwa 1,1 Milliarden GBP konfrontiert, was etwa 7,1% seiner Marktkapitalisierung entspricht. Dieser Fall betrifft Kunden, die angeblich überhöhte Gebühren zahlten, nachdem ihr kombinierter Handy-/Airtime-Vertrag abgelaufen war, sie aber weiterhin den gleichen Betrag zahlten, obwohl sie ihr Handy bereits abbezahlt hatten. Diese Klage, die sich gegen alle großen Netzbetreiber in Großbritannien richtet, hat ihre nächste Anhörung im März 2025.

Der Analyst von UBS betont, dass die jüngste Einigung von Mastercard in einer der ersten kollektiven Sammelklagen in Großbritannien den Fokus auf die laufenden rechtlichen Herausforderungen von BT verstärken könnte. Da die Telekommunikationsbranche unter Beobachtung steht, könnten die finanziellen Auswirkungen für die BT Group zu einem Schwerpunkt für Investoren und Marktbeobachter werden.

In anderen aktuellen Nachrichten hat die BT Group Plc mehrere bedeutende Entwicklungen erlebt.

Das Unternehmen erhielt ein Upgrade von Redburn-Atlantic, das seine Aktienempfehlung von Neutral auf Kaufen anhob. Das neue Kursziel liegt bei 2,30 GBP, was auf einen positiven Ausblick für die zukünftige Performance des Unternehmens hindeutet. Das Upgrade kommt zu einer Zeit, in der die Hauptkonkurrenten von BT Group finanzielle Schwierigkeiten haben, während BT Group sein Glasfasernetz ausbaut, was voraussichtlich zu seinem Vorteil gereichen wird.

Redburn-Atlantic erwartet, dass die BT Group eine Phase der Verbesserung ihres Cashflows und ihrer Gewinne durchlaufen wird, ergänzt durch erhebliche Kostensenkungen. Goldman Sachs hält trotz potenzieller Konkurrenz durch eine neue Glasfaser-Breitband-Partnerschaft zwischen Sky und CityFibre an seiner Unterstützung für das Unternehmen mit einer Conviction Buy-Empfehlung und einem Kursziel von 2,90 GBP fest.

Die Vereinbarung von Bharti Global zum Erwerb eines Anteils von 24,5% an der BT Group von Altice UK wird von Citi positiv bewertet. Es wird erwartet, dass die Akquisition unmittelbare Marktbedenken hinsichtlich der Eigentümerstruktur der BT Group zerstreuen wird. Unterdessen hat Citi seine "Kaufen"-Empfehlung für die Aktie der BT Group bekräftigt, trotz eines erwarteten kurzfristigen Rückgangs des EBITDA. Allerdings wird für die zweite Jahreshälfte eine Erholung der EBITDA-Trends prognostiziert, da die BT Group von ihrem Kosteneffizienzprogramm profitiert.

Diese Übersetzung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen.

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