BERLIN (dpa-AFX) - Für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung winkt künftig eine Prämie von bis zu 1500 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet. Mit den Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen will die Koalition vor allem Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte fördern, die einen Berufsabschluss nachholen möchten. "Weiterbildung darf kein Luxus für Wenige sein", sagte Arbeitsstaatssekretärin Anette Kramme (SPD).
Mit der Neuregelung gibt es staatliche Zuschüsse zudem nicht mehr nur für Weiterbildungsmaßnahmen während der Arbeitszeit, sondern auch für Lehrgänge, die nach Feierabend stattfinden. Bei Bedarf soll sogar die Teilnahme an Kursen gefördert werden, die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen vermitteln. Neu eingeführt werden flexible Regelungen für kleine Handwerksbetriebe sowie eine Förderung von älteren Arbeitnehmern in Transfergesellschaften. Verlängert wird ferner eine Sonderregelung für Kulturschaffende in der Arbeitslosenversicherung. Schauspielern, Regisseuren und Kameraleuten soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, nach kurzzeitigen Engagements nicht gleich in Hartz IV zu rutschen, sondern zunächst Arbeitslosengeld I zu beziehen. Linke und Grüne bezeichneten diese Regelung jedoch als völlig unzureichend. Nur ein Bruchteil der Betroffenen werde damit erreicht.