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Dänemarks Finanzamt hat vom Obersten Finanzhof des Landes die Befugnis erteilt bekommen, jegliche Handelsaktivitäten, die auf drei dänischen Kryptobörsen getätigt wurden, einsehen zu dürfen. Dies hat die Behörde am 14. Januar auf ihrer Webseite mitgeteilt.
Die entsprechende Ermächtigung hat zur Folge, dass die drei ungenannten dänischen Kryptobörsen zur Informationsoffenlegung verpflichtet sind. Im Zuge dessen müssen sie auch alle personenbezogenen Daten der Nutzer offenlegen, darunter Namen, Adressen und Steueridentifikationsnummern. Des Weiteren müssen alle Handelsaktivitäten, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 getätigt wurden, für die Steuerbehörde einsehbar gemacht werden.