Einen Tag nachdem ein japanisches Gericht seine Berufung abgelehnt hat, äußert sich der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen aufgelösten Kryptobörse Mt. Gox bei Cointelegraph zum Urteil.
Am 11. Juni hat das Bezirksgericht von Tokio unter Vorsitz von Richterin Mariko Goto entschieden, die Berufung von Karpeles abzulehnen. Damit bleibt seine Verurteilung aus dem März 2019 wegen Wirtschaftskriminalität bestehen, durch die er mit einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe belegt wurde. Die Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt und tritt in Kraft, sobald Karpeles innerhalb von vier Jahren einen Verstoß gegen seine Auflagen begeht.
Gegenüber Cointelegraph gibt der ehemalige Geschäftsführer von Mt. Gox an, dass er die nächsten rechtlichen Schritte erst noch mit seinen Anwälten abklären muss. Das neu ergangene Urteil bewertet er dabei wie folgt:..