BERLIN (dpa-AFX) - Auch in Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn. Mit großer Mehrheit machte der Bundesrat dazu am Freitag den Weg frei. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt grundsätzlich von 2015 an. Er wird ab 2016 alle zwei Jahre überprüft. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.tb