LUXEMBURG (dpa-AFX) - Billig-Fluggesellschaften dürfen für das Aufgeben von Gepäckstücken eine gesonderte Gebühr berechnen. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Die Unternehmen dürften entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Diese Preisfreiheit gelte allerdings nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos befördert werden.
Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines Generalanwalts. Im fraglichen Fall geht es um ein spanisches Gesetz, das die Extrakosten verbietet und gegen das sich die Billig-Fluggesellchaft Vueling gewandt hatte./eb/DP/jkr