BRÜSSEL (dpa-AFX) - Entgegen den Empfehlungen von Experten scheut die EU-Kommission vor allzu strengen Regeln für das Geschäft von Banken zurück. Neue Reformpläne sehen nicht - wie ursprünglich diskutiert - vor, dass große Institute sich künftig aufspalten und riskante Handelsgeschäfte grundsätzlich abtrennen müssen. Das geht aus dem Entwurf für einen Gesetzesvorschlag hervor, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Mittwoch (29. Januar) vorstellen will. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vor.
Demnach soll den Banken lediglich der spekulative Handel auf eigene Rechnung verboten werden. Die EU-Kommission definiert den Eigenhandel aber eng, so dass Geldhäuser nach Ansicht von Kritikern weiter fragwürdige Geschäfte betreiben können. Zudem sollen Banken ihr Handelsgeschäft rechtlich auslagern - allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Die neuen Vorschriften gelten nur für die größten Banken, nach Schätzung der EU-Behörde fallen darunter knapp 30 Institute.
Damit bleibt Barnier hinter den Vorstellungen einer EU-Expertengruppe um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen zurück. Die Gruppe hatte bereits im Herbst 2012 vorgeschlagen, dass große Banken ihr Privatkundengeschäft generell vom Investmentbanking trennen müssen, um Kundengelder zu schützen. Die Sachverständigen hatten gefordert, dass dies gesetzlich vorgeschrieben wird. Aus der Branche gab es jedoch heftigen Widerstand dagegen.
Der Liikanen-Bericht war zwar die Grundlage für Barniers Vorschlag. Allerdings hatte sich der EU-Kommissar schon im Januar kritisch zu einer strikten Trennung geäußert. Seiner Ansicht nach wäre dies ein Nachteil gegenüber US-Banken und würde das Wirtschaftswachstum in Europa behindern. 'Es ist klar, dass wir die Auswirkungen auf die Realwirtschaft beachten müssen', warnte Barnier damals.
Im Europaparlament stoßen die Pläne auf Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold nannte den Vorschlag der EU-Kommission inakzeptabel und sagte auf Anfrage: 'Das Ganze verbleibt im Reich des Symbolischen.' Wegen der vielen Ausnahmen hätten die Pläne kaum positive Auswirkungen und würden die Finanzmärkte nicht stabiler machen.
Damit der Vorschlag der EU-Kommission Gesetzeskraft erhält, ist noch die Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten notwendig./mt/DP/jkr