STUTTGART (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat es dem Allianz-Konzern (ETR:ALV) untersagt, eine Klausel zur Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen weiter zu verwenden. Die Regelung, die in allen Riester-Verträgen bei dem Versicherer seit April 2008 enthalten ist, sei zu intransparent, bemängelten die Richter. Es geht um einen Passus, demzufolge Riester-Kunden erst dann an sogenannten Kostenüberschüssen der Versicherung beteiligt werden, wenn ihre Versicherung ein Garantiekapital von 40 000 Euro erreicht hat.
Das OLG wies damit am Donnerstag die Berufung des Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts zurück. Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Allianz allerdings noch Beschwerde einlegen./jug/pz/mhe/DP/stw