LEIPZIG (dpa-AFX) - Im Streit um den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Der Flughafen hat beim Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmung die Vorgaben aus der Planfeststellung systematisch verfehlt und muss nachbessern. Gegen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu, wie die Pressestelle des Leipziger Gerichts am Dienstag bestätigte. Bürgerinitiativen hatten die Entscheidung zuvor publik gemacht. Der Flughafen hatte sein Schallschutzprogramm schon nach dem OVG-Urteil nachgebessert./bf/DP/fbr