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Mutterschutz-Zeiten werden bei Rente mit 63 nicht berücksichtigt

Veröffentlicht am 10.11.2014, 05:25
Aktualisiert 10.11.2014, 05:27
Mutterschutz-Zeiten werden bei Rente mit 63 nicht berücksichtigt

n BERLIN (dpa-AFX) - Anders als Phasen des Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Krankengeld werden die sechswöchige Mutterschutz-Zeiten nach einem Zeitungsbericht bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt. Das habe die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion festgestellt, schreibt der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag). Mit der abschlagfreien Rente ab 63 solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es demnach in einem Schreiben des Sozialministeriums. "Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen."

Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald sprach von einem "Skandal". Während Erwerbsunterbrechungen von Männern anerkannt würden, gelte dies für Frauen nicht. Er forderte die Regierung auf, "schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagfreien Rente mit 45 Beitragsjahren zu regeln".

Die Rente mit 63 war im Juli in Kraft getreten. Nach dem Gesetz müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld mit - allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn.b

nn

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