FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Debatte über eine Vermögensabgabe zur Eindämmung von Staatsschulden gewinnt an Fahrt: Aus Sicht der Bundesbank sollten Krisenländer bei einer drohenden Staatsinsolvenz die Bürger notfalls einmalig zur Kasse bitten können. Anstatt Hilfen der Partnerländer im Euroraum zu beantragen, könnten klamme Staaten spätestens bei drohender Überschuldung zuerst das Vermögen ihrer Steuerzahler anzapfen, schlägt die Bundesbank in ihrem am Montag vorgelegten Monatsbericht vor. Die Risiken wie Kapitalflucht seien allerdings beträchtlich, betont auch die Bundesbank.
Vorstöße für eine Vermögensabgabe sorgen regelmäßig für Aufregung unter Sparern. Im Herbst hatte sich der Internationale Währungsfonds (IWF) mit der Idee einer Vermögensabgabe zur Schuldentilgung befasst. Die Aussagen der Bundesbank zielen eher in Richtung von Euro-Ländern wie Griechenland, wo es zur Lösung der Schuldenkrise keine größeren Belastungen für Vermögende oder reiche Industrielle gab. Auch in Italien sind private Vermögen als auch Staatsschulden sehr hoch. In Zypern wurden zuletzt vermögende Sparer herangezogen. Für Deutschland ist eine einmalige Vermögensabgabe kein Thema.
Nach Angaben der Bundesbank ist die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten nach geltenden Regeln weitgehend ausgeschlossen. 'Hilfsprogramme, die von den Steuerzahlern anderer Mitgliedstaaten finanziert werden, sollten nur im Ausnahmefall und als letzte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen, wenn andernfalls die Finanzstabilität in der Eurozone massiv gefährdet wäre.'
Um das Vertrauen der Märkte nicht zu zerstören und um massive Kapitalflucht zu vermeiden, dürfe die Sondersteuer jedoch nur im äußersten Notfall und nur einmalig erhoben werden. Zudem müsse die Abgabe zügig erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden. Allerdings stelle sich die Frage nach einer Vermögensabgabe derzeit nicht, weil alle Euroländer sich entweder am Kapitalmarkt refinanzieren könnten oder in einem Hilfsprogramm steckten, so die Bundesbank.
Gut sechs Jahre nach Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise bescheinigt die Bundesbank den Euro-Krisenstaaten Fortschritte. Für eine Entwarnung sei es aber noch zu früh. Auch wenn die Rezession überwunden ist und die Aufschläge für Staatsanleihen wieder sinken, dürften die Krisenländer in ihrem Reformeifer nicht nachlassen.
Auch den Schuldenstand bekommen die Länder noch nicht in den Griff. Die staatlichen Schuldenquoten seien weiter deutlich gestiegen
- auf teilweise weit mehr als 100 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Die Defizite würden zwar sinken, seien aber weiter hoch. Insgesamt blieben die öffentlichen Finanzen anfällig für negative Schocks.
Die IWF-Ökonomen errechneten im Herbst eine Vermögensabgabe 'auf Haushalte mit positiven Netto-Vermögen' von etwa zehn Prozent, um den Schuldenstand in den Euro-Ländern auf Vorkrisenniveau von 2007 zu senken. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte 2012 Zwangsanleihen und eine einmalige Vermögensabgabe auf höhere Privatvermögen zur Sanierung der Staatskassen vorgeschlagen.
Nach einer früheren Statistik der Bundesbank haben die Deutschen den Rekordwert von 5,027 Billionen Euro auf der hohen Kante - als Bargeld, Wertpapieren und Bankeinlagen oder Ansprüchen gegenüber Versicherungen. Zugleich liegen die Staatsschulden mit mehr als zwei Billionen Euro bei weniger als 80 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Die SPD begrüßte den Vorstoß. 'Ich unterstütze die Erkenntnis der Bundesbank für eine stärkere Beteiligung privater Vermögen bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte', erklärte Fraktionsvize Carsten Schneider. Die Finanztransaktionssteuer und eine Vermögensabgabe seien geeignete Instrumente, um Verursacher der Krise und Profiteure staatlicher Hilfen an den Kosten zu beteiligen.
In Deutschland wurde die Vermögensteuer Ende 1996 ausgesetzt. Sie ist sehr streitanfällig. Zuletzt spülte sie 4,6 Milliarden Euro in die Staatskassen. Die Grünen hatten im Wahlkampf eine befristete Vermögensabgabe zur Schuldentilgung gefordert und mittelfristig - wie auch die SPD - die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer./hqs/sl/DP/bgf