KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa beschäftigt zum ersten Mal den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine 54 Jahre alte Angestellte aus Hessen will erfahren, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist. Die Entscheidung könnte für Millionen Menschen wichtig sein, die bei Krediten oder Mietverträgen auf eine positive Auskunft der Schufa angewiesen sind. Das Gericht wollte sein Urteil am Nachmittag bekanntgeben. 'Die Sache hat doch ein paar Ecken, das will wohlüberlegt sein', sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke.
Die Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden habe nur eine allgemeine Auskunft zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit seiner Mandantin gegeben, kritisierte Anwalt Wendt Nassall. Die Schufa müsse auch erklären, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande gekommen sei. Es sei klar, dass es im Massengeschäft der Schufa nur nach 'Schema F' gehen könne. 'Dieses Schema F muss aber auch transparent sein', verlangte der Anwalt und verwies auf den 2010 eingeführten Paragrafen 34 im Bundesdatenschutzgesetz.
Als Vertreter der Schufa erklärte Anwalt Matthias Siegmann, die Formel für das Scoring sei das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Die vom Gesetz geforderte Auskunft sei der Klägerin gegeben worden. 'Mehr ist nicht', sagte Siegmann. Da die Schufa zu der Klägerin zunächst keine Daten gehabt habe, sei ihre Kreditwürdigkeit anhand der Erfahrungen einer Vergleichsgruppe ermittelt worden, zu der es ebenfalls keine Daten gebe.
Nach der Verhandlung sagte die Klägerin, es habe sie tief verletzt, dass sie aufgrund einer Verwechslung zunächst gar keine Finanzierung für ihren geplanten Autokauf bekommen habe. 'Sie kommen sich da vor wie abgewertet', sagte die 54-Jährige.
Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Gießen hatte die Klägerin keinen Erfolg. Daten- und Verbraucherschützer hoffen, dass der Grundsatz der Transparenz in den vergangenen Jahren in der rechtlichen Bewertung gewonnen habe. Die Verbraucher hätten Anspruch auf umfassende Informationen, sagte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz der Nachrichtenagentur dpa. 'Nur so können sie erfahren, wie sie eine schlechte Bewertung korrigieren und wie sie ihren Bonitätswert in Zukunft positiv beeinflussen können.'/pz/DP/fbr