LUXEMBURG (dpa-AFX) - Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden. Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen.
Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind Zusatzkosten für Gepäck untersagt. Dagegen hatte sich die Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40 Euro verklagt worden war.
Der Generalanwalt schlug dem EuGH vor, in seinem Urteil die im EU-Recht enthaltene Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Die einzelnen EU-Staaten hätten mit wenigen Ausnahmen kein Kontrollrecht mehr über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre.
Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos sein: Denn im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.
Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher Rechtsvorschriften. Wichtig sei aber, dass die Fluggesellschaften zu Beginn einer Buchung auf 'klare, transparente und eindeutige Art und Weise' mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu bezahlen sei./eb/DP/jkr