BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will Gewerkschaften, Verbraucherschützer und Industrie stärker in die Freihandelsgespräche mit den USA einbinden. Dazu wurde ein Expertengremium gegründet, dass die Kommission bei den Verhandlungen beraten und dabei helfen soll, europäische Verbraucher- oder Umweltschutzstandards zu verteidigen. Damit reagiert Brüssel offensichtlich auf Vorwürfe von Kritikern, die Gespräche liefen im Geheimen ab.
Vorsitzender der 14 Mitglieder umfassenden Gruppe wird EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte. Er soll den Beratern demnach auch 'detaillierte Informationen' über den Fortgang der Verhandlungen liefern und wenn nötig Zugang zu vertraulichen Papieren ermöglichen.
Die EU und die USA reden seit dem vergangenen Sommer über die Schaffung der größten Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen. Kritiker befürchten, es könnten europäische Standards fallen und Hormonfleisch oder geklonte Produkte nach Europa gelangen. Die Kommission hatte dies stets zurückgewiesen.
Die Beratergruppe kam am 21. Januar zu einem Vorbereitungstreffen zusammen. Ihre erste reguläre Arbeitssitzung ist für den 25. Februar geplant. Mit dabei sind unter anderem die Chefin des europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Monique Goyens, der Generalsekretär des europäischen Landwirtschaftsverbandes Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, sowie Ivan Hodac vom europäischen Automobilverband ACEA.
Auch beim Verhandlungsthema Finanzdienstleistungen lässt sich die EU-Kommission etwas tiefer in die Karten schauen: Sie veröffentlichte Informationen über Zielsetzungen in diesem Bereich. Zu anderen Themen gibt es bereits ähnliche Papiere.
Die EU-Kommission reagiert zunehmend auf Kritik von Bürgern und Organisationen an den Freihandelsgesprächen mit den USA. Erst vor wenigen Tagen hatte EU-Handelskommissar Karel De Gucht die Verhandlungen teilweise ausgesetzt, um Zeit für eine öffentliche Befragung zu schaffen. Dabei geht es um den Investitionsschutz - also darum, wie etwa ausländische Investoren vor Verstaatlichungen bewahrt werden können oder vor dem Verbot von Produkten ohne angemessene Entschädigung./hrz/DP/jha