KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Dienstag in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Der Bund könne sich auf seine Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft stützen, selbst wenn er zugleich kulturelle Zwecke verfolge, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Regelungen zur Filmabgabe genügen auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.
Die Karlsruher Richter wiesen damit Verfassungsbeschwerden von Großkinobetreibern ab. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass sie mit Fernsehsendern und Video-Verleihern die Filmförderungsanstalt (FFA) finanzieren müssen und wollten mit ihrer Klage das deutsche Fördersystem kippen. Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, hatten die Kläger argumentiert.
Filmemacher und Kulturpolitiker hatten dagegen vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, sagten die Befürworter. Bei dem Verfahren geht es um fast ein Drittel der deutschen Filmförderung von insgesamt 340 Millionen Euro./skf/wei/DP/jha/