BERLIN (dpa-AFX) - Lebenspartnerschaften werden steuerlich so behandelt wie die Ehe. Nach der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Ausweitung des steuergünstigen Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften und homosexuelle Paare billigte der Bundesrat am Freitag wie zuvor der Bundestag eine Anpassung auch in anderen Steuerbereichen. Dies betrifft etwa die Altersvorsorge, Kindergeld und -zuschlag, die Eigenheimzulage und Wohnungsbau-Prämien. Damit gilt nach Koalitionsangaben eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen.
Es handelt sich überwiegend um eher technische Anpassungen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt mussten fast 20 Gesetze geändert und unter anderem das Wort "Lebenspartner" eingefügt werden.kr