WDH: Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide leicht gestiegen

Veröffentlicht am 10.01.2024, 14:31
Aktualisiert 10.01.2024, 14:45
© Reuters.

(Wiederholung: Der letzte Absatz wurde neu gefasst und Details ergänzt. Dadurch wurde klargestellt, dass unter den 2023 vor Gericht entschiedenen Klagen auch solche aus vorangegangenen Jahren sind.)

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Zahl der Widersprüche gegen Bescheide der rund 400 Jobcenter in Deutschland ist 2023 leicht gestiegen. Zugleich ging die Zahl der Klagen weiter zurück. Bundesweit seien fast 425 400 Widersprüche und gut 47 900 Klagen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende eingereicht worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg mit. Das seien rund 21 500 Widersprüche mehr und knapp 3000 Klagen weniger als 2022. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften - die aus ein bis mehreren Personen bestehen können - erhöhte sich im zurückliegenden Jahr um 40 000 auf 2,897 Millionen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen - Leistungsminderungen, wenn Empfängerinnen oder Empfänger zum Beispiel zu Terminen nicht erscheinen oder Fristen nicht einhalten - lag der BA zufolge 2023 mit rund 270 Klagen und fast 4700 Widersprüchen weiterhin auf niedrigem Niveau. Der Grund sei, dass die Jobcenter im vergangenen Jahr im Zuge der Bürgergeld-Reform deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen hätten, teilte die Behörde mit. Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst und ist an die Stelle des bisherigen Hartz-IV-Systems getreten.

Fast 419 600 Widersprüche haben die Jobcenter 2023 entschieden, davon wurden nach BA-Angaben zwei Drittel zurückgewiesen oder zurückgezogen. Bei 138 500 Widersprüchen änderten die Jobcenter die ursprüngliche Entscheidung, vor allem weil fehlende Unterlagen nachgereicht worden waren. In fast 40 200 Fällen hatten die Jobcenter einen Fehler gemacht.

Mehr als 60 000 Klagen wurden 2023 vor Gericht entschieden, darunter nach BA-Angaben auch solche aus den vorangegangenen Jahren. Etwa 65 Prozent dieser Klagen wurden abgewiesen oder von den Klägerinnen oder Klägern zurückgenommen. Rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

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