💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Das Sozialpaket der schwarz-roten Koalition

Veröffentlicht am 30.08.2018, 08:30
© Reuters. Budget debate at the lower house of parliament Bundestag in Berlin

- von Thorsten Severin

Berlin (Reuters) - Die schwarz-rote Koalition hat sich am späten Dienstagabend auf ein großes Sozialpaket verständigt.

Es folgt ein Überblick:

RENTENPAKET: Erstmals will der Bund eine Garantie für eine bestimmte Höhe des Rentenniveaus und des Beitragssatzes geben - und dafür notfalls auch mit Geld aus dem Bundeshaushalt einstehen. Diese "DOPPELTE HALTELINIE" gilt bis 2025. Eine "Niveausicherungsklausel" stellt sicher, dass die Rentenerhöhungen bis dahin in jedem Jahr ausreichen, um ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent - bezogen auf einen Durchschnittslohn - zu erreichen. Für den Beitragssatz soll im selben Zeitraum eine Obergrenze von 20 Prozent gelten.

Beschlossen wurde auch die Ausweitung der MÜTTERRENTE: Müttern von vor 1992 geborenen Kindern soll ein halber Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. Davon profitieren laut Ministerium knapp zehn Millionen Menschen. Ursprünglich war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern jeweils einen ganzen Rentenpunkt zusätzlich erhalten.

Krankheitsbedingte FRÜHRENTNER werden bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Rund drei Millionen GERINGVERDIENER profitieren zudem von einer Entlastung bei den Sozialabgaben. Erst ab einem Monatseinkommen von 1300 Euro sollen sie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in voller Höhe zahlen müssen.

Die Gesamtkosten für das Paket sollen bis 2025 bei 31 Milliarden Euro liegen. Davon stammen nach Berechnungen des Arbeitsministeriums gut zwölf Milliarden Euro vom Bund. Die Beitragszahler tragen demnach rund 19 Milliarden Euro. Auf eine nach geltendem Recht mögliche Beitragssenkung von 18,6 auf 18,3 Prozent wird verzichtet.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG:

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Eine Senkung um 0,4 Punkte wird per Gesetz festgeschrieben. Der Entwurf dazu soll am 19. September vom Kabinett beschlossen werden. Eine Absenkung um weitere 0,1 Punkte soll bis Ende 2022 befristet und durch eine Verordnung umgesetzt werden. Insgesamt werden laut Heil Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 5,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Künftig wird zudem ein Automatismus zu einer weiteren möglichen Beitragssenkung eingebaut. So soll es eine allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 0,65 Prozent des BIP geben. Das entspricht derzeit rund 22,5 Milliarden Euro. Wenn die Rücklage diesen Wert dauerhaft um einen Betrag übersteigt, der mehr als 0,1 Prozentpunkten des Beitrages entspricht, soll der Arbeitsminister per Verordnung erneut aktiv werden.

WEITERBILDUNG:

Das Bundesarbeitsministerium wird ein Gesetz vorlegen, um Qualifizierung und Weiterbildung auf Kosten der BA auszubauen. Eine berufliche Weiterbildung soll denjenigen Arbeitnehmern zugutekommen, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind. Laut Heil gilt dies vor allem für kleine und mittlere Betriebe. Finanziert werden sollen etwa die Kosten der Maßnahme und die Ausfälle beim Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.

ARBEITSLOSENGELD:

Künftig sollen auch diejenigen Arbeitslosengeld I beziehen können, die innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet und Beiträge bezahlt haben. Bislang besteht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn man binnen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Diese Maßnahmen zielt vor allem auf die zunehmende Zahl von kurzzeitig Beschäftigten.

© Reuters. Budget debate at the lower house of parliament Bundestag in Berlin

MIETE/BAUEN/WOHNEN:

Bis zum Wohnungsbaugipfel am 21. September will die Regierung im Kabinett das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschließen. Außerdem sollen bis dahin die Grundsätze zur Weiterentwicklung des Mietspiegels entwickelt werden und das Baukindergeld als Programm der Förderbank KfW starten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.