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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013 für nichtig (deutsch)

Veröffentlicht am 27.02.2014, 08:30

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013 für nichtig

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle

Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli

2013 für nichtig

27.02.2014 / 08:30

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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle

Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013

für nichtig

Frankfurt am Main, 27. Februar 2014 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass

die Kommanditaktionärin Impera Total Return AG und die persönlich haftende

Gesellschafterin der Gesellschaft, ecolutions Management GmbH, sowie die

Altira AG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der auf

den 22. Juli 2013 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung zu den

Tagesordnungspunkten 3 bis 5 erhoben hatten.

Die Klage war anhängig vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für

Handelssachen. Diese Hauptversammlung wurde aufgrund eines Beschlusses des

Aufsichtsrats einberufen, weil nach dessen Auffassung das Wohl der

Gesellschaft dies erfordere. Die Altira AG hatte im Vorfeld der mündlichen

Verhandlung ihre Klage zurückgenommen.

Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat der

Klage der Impera Total Return AG und der ecolutions Management GmbH in

vollem Umfange stattgegeben und die Beschlüsse der außerordentlichen

Hauptversammlung am 22. Juli 2013 zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 für

nichtig erklärt.

Im Einzelnen wurden sowohl die Wahlen zum Aufsichtsrat als auch die

Beschlussfassungen zum Entzug des Vertrauens gegenüber der Komplementärin

sowie zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis für nichtig

erklärt.

Als Gründe nannte die Kammer, dass einer Kommanditaktionärin ihr Recht auf

Stellung ihrer Gegenanträge vor der Abstimmung der TOP 3, 4 und 5

unstatthaft beschränkt wurde. Die Beschlussfassungen zu TOP 4 und 5 hatten

keinen Bestand, da die gefassten Beschlüsse für den objektiven

Empfängerhorizont nicht hinreichend deutlich machen, ob die Willensbildung

der Versammlung auf eine Bestätigung der entsprechenden Beschlüsse der

Versammlung vom 10. September 2012 und/oder auf eine Neuvornahme gerichtet

waren. In der Folge ist der Inhalt der Beschlüsse zweifelhaft; auch durch

Auslegung unter Heranziehung der Angaben in der Ladung war für das Gericht

nicht zu ermitteln, ob ein Bestätigungsbeschluss, eine Neuvornahme oder

beide Beschlüsse nebeneinander gefasst werden sollten.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

Ecolutions management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

Ende der Corporate News

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27.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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