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EuGH prüft nach Brustimplantate-Skandal Kontrollpflichten

Veröffentlicht am 26.05.2016, 16:32
© Reuters.  EuGH prüft nach Brustimplantate-Skandal Kontrollpflichten

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Schmerzensgeldforderungen von Opfern des PIP-Brustimplantate-Skandals geht ein entscheidendes Verfahren in die Schlussphase. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hörte am Donnerstag in Luxemburg in einer mündlichen Verhandlung eine deutsche Klägerin und die anderen beteiligten Parteien an. Im nächsten Schritt wird nun ein Generalanwalt des EuGH einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag für das Gericht verfassen.

Der EuGH soll in dem Verfahren auf Antrag des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Hintergrund ist die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau aus der Vorderpfalz. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überwacht zu haben und verlangt 40 000 Euro Schmerzensgeld.

PIP hatte Krankenhäusern und Schönheitskliniken jahrelang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industrie-Silikon geliefert. Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt, weltweit waren Hunderttausende betroffen.

Der TÜV Rheinland sieht sich in dem Skandal wie die Frauen als Opfer. Das Kölner Unternehmen hatte im Auftrag des insolventen französischen Herstellers dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst.

In Deutschland hatten die Instanzen vor dem BGH die Klage der Frau aus der Vorderpfalz abgewiesen. Bereits 2013 urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken, der TÜV habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten.

Der PIP-Gründer war bereits im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es damals als erwiesen an, dass der Mann auch den TÜV bewusst täuschte. Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence bestätigte dies vor wenigen Wochen.

Ein endgültiges Urteil im EuGH-Verfahren wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

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