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Gericht lehnt Eilantrag gegen Bau von Gas-Pipeline Nord Stream 2 ab

Veröffentlicht am 01.06.2018, 11:19
Aktualisiert 01.06.2018, 11:20
© Reuters.  Gericht lehnt Eilantrag gegen Bau von Gas-Pipeline Nord Stream 2 ab

GREIFSWALD (dpa-AFX) - Die umstrittene Gas-Pipeline Nord Stream 2 kann in den deutschen Ostsee-Gewässern vorerst weitergebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald habe am Donnerstag einen Eilantrag des Umweltverbands Nabu gegen das Projekt abgelehnt, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Die Entscheidung sei unanfechtbar. Mit dem Antrag wollte der Nabu einen Baustopp erzwingen.

Das Gericht könne aufgrund der schwierigen Tatsachen und Rechtsfragen im Eilverfahren nicht klären, ob die Genehmigung für den Bau in den küstennahen deutschen Ostsee-Gewässern rechtswidrig sei. Nach der Abwägung sei der Senat aber überzeugt gewesen, dass das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und von Nord Stream 2 gegenüber den Argumenten des Nabu überwiegen. Wann es weitere Entscheidungen in dem Streit geben wird, konnte das Gericht noch nicht sagen. Der Umweltverband Nabu hatte Anfang März Klage und Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht, um den Baustart Mitte Mai zu verhindern. Weil das Gericht nicht über den Antrag entschied, beantragte der Nabu Anfang Mai eine weitere Zwischenverfügung. Nord Stream 2 begann am 15. Mai mit den Arbeiten - hat sie aufgrund von Schmierfett-Ablagerungen aber zwischenzeitlich eingestellt.

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