Merck gewährt zehn Extra-Tage für Pflege Angehöriger

Veröffentlicht am 23.01.2025, 14:08
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DARMSTADT (dpa-AFX) - Der Pharma- und Technologiekonzern Merck (ETR:MRCG) will Beschäftigte weltweit unterstützen, wenn sie sich um schwer erkrankte Familienangehörige kümmern. Mit einem neuen Programm stelle der Dax -Konzern Mitarbeiter mindestens zehn Tage finanziell abgesichert für die Pflege frei, teilte Merck in Darmstadt mit. Es werde in den kommenden zwölf Monaten schrittweise in allen Märkten eingeführt, in denen das Unternehmen tätig ist.

Das Programm richtet sich an Mitarbeiter, die sich um "direkte Familienangehörige in einem kritischen Gesundheitszustand" kümmern müssten, etwa Eltern, Kinder oder Lebenspartnerinnen und -partner, erklärte das Unternehmen, das rund 63.000 Menschen in 65 Ländern beschäftigt. Dabei gehe es nicht zwingend um vollen Lohnausgleich, sondern um eine finanzielle Absicherung, die lokal noch festgelegt werde, erläuterte eine Konzernsprecherin.

"Thema in alternder Gesellschaft immer wichtiger"

Mit der finanziellen Absicherung für pflegende Beschäftigte stehe Merck nicht alleine da, sagt Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung. Angesichts des globalen Anspruchs sei das Programm aber fortschrittlich und bringe pflegenden Beschäftigten wichtige Sicherheit.

"Dass eine nahestehende Person außergewöhnlich pflegebedürftig wird, ist nicht immer vorhersehbar und jeder von uns kann sich unvermittelt in einer solchen Situation wiederfinden", sagte Merck-Chefin Belén Garijo. Deshalb wolle man Beschäftigten zumindest eine Sorge abnehmen, damit sie sich in solchen Zeiten auf ihre Familie konzentrieren könnten.

Für Merck-Beschäftigte in Deutschland ändere sich vorerst nichts, erläuterte die Konzernsprecherin weiter. Hierzulande gebe es schon einen gesetzlichen Anspruch mit dem Pflegezeitgesetz, das eine Freistellung von bis zu zehn Tagen ermögliche. Merck zahle die ersten beiden Tage das volle Gehalt, die Pflegekasse übernehme mit Einschränkungen die übrigen acht Tage.

Im Ausland sei das aber oft anders. Dort könnten Beschäftigte zwar der Arbeit fernbleiben, um Angehörige zu pflegen - aber teils komplett unbezahlt. "In einer alternden Gesellschaft wird das Thema immer wichtiger."

Regelungen in Tarifverträgen - aber juristischer Spielraum

"Die Pflege naher Angehöriger ist aufgrund der prekären Versorgung im Pflegebereich und des wachsenden Bedarfs für viele Beschäftigte ein großes Problem", sagte Experte Klengel. Möglichkeiten zur Freistellung fänden sich meist in flächendeckenden Tarifverträgen. So gebe es in der Metall- und Elektroindustrie ein Wahlrecht, um Gehaltsbestandteile in freie Tage für die Pflege von Angehörigen umzuwandeln. Das Thema werde teils auch in Betriebsvereinbarungen geregelt.

Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitszeitbefreiung zur Pflege sei in Deutschland gesetzlich gewährleistet, sagte Klengel. Aber: "Die Rechtslage rund um die Vergütung während dieser Zeit ist juristisch noch nicht vollständig abgesichert." Ein Vergütungsanspruch dürfte nach vorherrschender Rechtsauffassung genau die zehn Tage umfassen.

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