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Merkel - Kündigungsschutz-Lockerung für Brexit-Banker kommt

Veröffentlicht am 05.09.2018, 08:26
Aktualisiert 05.09.2018, 08:30
© Reuters.  Merkel - Kündigungsschutz-Lockerung für Brexit-Banker kommt
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Frankfurt (Reuters) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Bereitschaft zur Lockerung des Kündigungsschutzes für gut verdienende Banker nach dem Brexit bekräftigt.

"Dem werden wir entsprechen. An dieser Regelung wird auch bereits gearbeitet", sagte Merkel am Dienstagabend in Frankfurt. Eine entsprechende Regelung für Einkommen über 234.000 Euro hatten CDU, CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus Hessen und vom Finanzplatz Frankfurt waren Forderungen nach einem lockeren Kündigungsschutz zuletzt wieder lauter geworden, um den Anreiz für ausländische Banken zu erhöhen, sich nach dem Brexit in Frankfurt anzusiedeln - trotz des deutschen Kündigungsschutzrechts.

Merkel machte vor rund 300 Vertretern des Finanzplatzes Frankfurts klar, dass der Bund der Rhein-Main-Region als das Finanzzentrum Deutschlands im Bemühen Brexit-Flüchtlinge anzuziehen, unter die Arme greifen will. "Wir werden alles tun, um Hessen zu unterstützen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen." Dazu gehöre auch, sich dafür starkzumachen, dass nach dem Brexit ein möglichst großer Teil der Abwicklung von auf Euro lautenden Derivaten nach Frankfurt und zur Deutschen Börse (DE:DB1Gn) kommt. "Die Logik spricht nicht dagegen. Politisch erklären kann ich das jedem, dass das Euroclearing in der Euro-Zone stattfindet und dann ist Frankfurt sicher der herausragende Ort."

Die Deutsche Börse hofft darauf, nach dem Brexit einen möglichst großen Teil dieses milliardenschweren Geschäfts der Londoner Börse abzujagen. Deren Tochter LCH Clearnet steht für rund 90 Prozent des Euroclearings. Der Marktanteil der Frankfurter Börse ist zuletzt aber stark gestiegen. Zuletzt hat sich unter anderem die Deutsche Bank (DE:DBKGn) entschieden, ihr Neugeschäft in diesem Bereich nach Frankfurt zu transferieren, zulasten des größten europäischen Finanzplatzes London.

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